IBI-Weblog » Urheberrecht http://weblog.ib.hu-berlin.de Weblog am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin Wed, 28 Jun 2017 08:24:09 +0000 en hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.0.4 Artikel “Die permanente Revolution ist fatal” http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=8019/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=8019/index.html#comments Tue, 27 Apr 2010 08:23:29 +0000 Elke http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=8019 Letzte Woche erschien in der Welt Online ein Interview mit Michael Krüger, Dirk Stempel und Hermann Riedel vom Hanser Verlag. Einige Auszüge aus dem Artikel Die permanente Revolution ist fatal: Literarische Welt: Wie hoch ist bei einem eBook der Honoraranteil des Autors, wie hoch der Anteil des Verlags? Stempel: Der Honoraranteil des Autors beläuft sich [...]]]>

Letzte Woche erschien in der Welt Online ein Interview mit Michael Krüger, Dirk Stempel und Hermann Riedel vom Hanser Verlag. Einige Auszüge aus dem Artikel Die permanente Revolution ist fatal:

Literarische Welt: Wie hoch ist bei einem eBook der Honoraranteil des Autors, wie hoch der Anteil des Verlags?

Stempel: Der Honoraranteil des Autors beläuft sich auf 20 Prozent vom Nettoerlös. Der Verkaufspreis des eBooks liegt im Literaturverlag 10 bis 20 Prozent unter dem Preis des entsprechenden gebundenen Buches, um einen Anreiz zu bieten. Im Fachbuch Verlag haben eBooks und gedruckte Bücher den gleichen Preis.

Riedel: Die eBooks des Fachbuch Verlags werden nicht von privaten Lesern gekauft, sondern von Bibliotheken, in denen sie dann gleich mehrere Leser finden. Deshalb scheint es uns angemessen, hier den gleichen Preis wie beim gebundenen Buch zu nehmen.

Literarische Welt: Warum geht die Politik gegen diese Rechtsverletzungen [Raubkopien] nicht offensiver vor?

Riedel: Die Politik ist hier nicht immer hilfreich. Staatliche Einrichtungen sind ja mitunter Profiteure von Urheberrechtsverletzungen. Da gibt es zum Beispiel den Musterprozess, den der Ulmer Verlag gegen die Universitätsbibliothek Darmstadt geführt hat. Denn die hat im großen Umfang Lehrbücher digitalisiert und den Studenten freigestellt, diese Bücher vom Uni-Server runterzuladen und zu benutzen. Für die Politiker ist in einem solchen Fall die Aussicht, mit einem einzigen Lehrbuch kostengünstig alle Studenten bedienen zu können, natürlich verführerisch.

Literarische Welt: Hat der Steuerzahler, der den beamteten Wissenschaftler finanziert, nicht das Recht, die von diesem Wissenschaftler verfassten Lehrbücher kostenlos zu nutzen?

Krüger: Nein, hat er nicht. Der Forscher, der heute um 3 Uhr eine Primzahl findet, der kann sie ins Netz stellen, wie er will, und um 3:15 Uhr wissen alle Primzahlforscher auf der ganzen Welt: Herr Mayer aus Darmstadt hat eine neue Primzahl gefunden. Bravo. Wenn er aber ein Handbuch “Wie berechne ich Primzahlen?” schreibt und an einen Verlag verkauft, damit der es vertreibt, dann muss es für dieses Buch Urheberschutz geben. Wenn es diesen Schutz nicht gibt, werden keine Lehrbücher mehr verlegt und keine mehr geschrieben, und die Universitätsbibliotheken werden bald nichts haben, was sie digitalisieren und an die Studenten weitergeben können.

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SuMa-eV Kongress 2009 am 10.09.09 http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7382/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7382/index.html#comments Fri, 11 Sep 2009 00:06:33 +0000 Kathi http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7382 Durch großzügige Einladung durch den Veranstalter und einen freundlichen Tweet-Hinweis von Jin Tan konnte ich spontan beim diesjährigen SuMa-eV Kongress “Für Pluralismus im Internet!” teilnehmen. Meine Berichterstattung ist hierund hier zu finden.]]>

Durch großzügige Einladung durch den Veranstalter und einen freundlichen Tweet-Hinweis von Jin Tan konnte ich spontan beim diesjährigen SuMa-eV Kongress “Für Pluralismus im Internet!” teilnehmen. Meine Berichterstattung ist hierund hier zu finden.

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Raubdruckerei ausgehoben, in Cottbus http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7339/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7339/index.html#comments Thu, 30 Jul 2009 12:46:36 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7339 Die Internetwache Brandenburg informiert uns gerade, dass die Zunft der Raubdrucker auch im digitalen Zeitalter noch nicht ausgestorben ist. Allerdings bedienen sich die Festland-Piraten der Errungenschaften des DTP und der Vertriebswege  des WWW. Weiteres steht in dieser Polizeimeldung aus Cottbus: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Urheberrecht u.a..]]>

Die Internetwache Brandenburg informiert uns gerade, dass die Zunft der Raubdrucker auch im digitalen Zeitalter noch nicht ausgestorben ist. Allerdings bedienen sich die Festland-Piraten der Errungenschaften des DTP und der Vertriebswege  des WWW. Weiteres steht in dieser Polizeimeldung aus Cottbus: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Urheberrecht u.a..

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Books are for use. Die NZZ betrachtet das Urheberrecht im Anschluss an die Frankfurter Tagung und wagt eine interessante These http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7330/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7330/index.html#comments Tue, 21 Jul 2009 09:51:14 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7330 Das angloamerikanische Copyright-Law und das kontinentale Urheberrecht unterscheiden sich massgeblich darin, dass das Copyright auf die Rechte der Verwerter abhebt, jedoch von den persönlichkeitsrechtlichen Belangen des Urhebers wenig weiss. Das Pathos der Rede vom «geistigen Eigentum», das die ideelle Beziehung zwischen Autor und Werk zu einer unveräusserlichen macht, ist dem US-Recht fremd. Dass es auch [...]]]>

Das angloamerikanische Copyright-Law und das kontinentale Urheberrecht unterscheiden sich massgeblich darin, dass das Copyright auf die Rechte der Verwerter abhebt, jedoch von den persönlichkeitsrechtlichen Belangen des Urhebers wenig weiss. Das Pathos der Rede vom «geistigen Eigentum», das die ideelle Beziehung zwischen Autor und Werk zu einer unveräusserlichen macht, ist dem US-Recht fremd. Dass es auch den Europäern fremder wird, daran arbeiten in Europa sowohl Internetpiraten wie auch «nutzerfreundliche» Richter, die erklären, von Diebstahl könne im Internet keine Rede sein, denn wer kopiere, nehme ja niemandem etwas weg.

Im Feuilleton der heutigen Ausgabe der Neuen Zürcher Zeitung erklärt Joachim Güntner im Anschluss an die Frankfurter Tagung von “Roland Reuss und seine[n] Kombattanten” [sic!] noch einmal, dass das Internet nun mal eine verschiedene Rechtsräume übergreifender Kommunikationssphäre ist. Zudem wertet er die Aussage der DFG, dass es keinen Publikationszwang gäbe, als Frucht der Proteste und hat damit in Bezug auf die Aussage selbst vielleicht sogar recht. Nur vom “Zurückrudern” der Deutschen Forschungsgemeinschaft kann man nicht wirklich sprechen, denn es lag gar kein Zwang vor. Auch nicht klar ist, ob er, wenn er etwas abwertend von “zu Copy-Shops mutierenden Bibliotheken” spricht, dies als Argument aus Frankfurt oder als allgemein wahrgenommene Entwicklung sieht.

Der wirklich interessante und bemerkenswerte Aspekt im Artikel ist aber die Vermutung, dass Google überhaupt nicht mit dem Ziel digitalisiert, in den Buchmarkt einzusteigen und es ihm mehr noch kaum um die konkreten Bücher und Buchinhalte selbst geht. Der Autor beruft sich vielmehr auf eine Aussage Auke Haagsmas von der ICOMP, mit dem er davon ausgeht, dass Google die Inhalte der Bücher als Korpus verwendet, um die Entwicklungen seiner “Semantic Web”-Funktionalitäten voranzutreiben:

Google füttere seine Server vor allem deshalb mit Weltliteratur, damit die Suchmaschine die Anfragen der Nutzer gleich übersetzen und ihnen dann Antworten aus vielen Sprachen der Welt liefern könne. Polyglott und zum komplexen Sinnverstehen fähig also soll die Maschine werden, Syntax und Semantik lernen für ihr Kerngeschäft, die Suchanfrage.

Wenn dies korrekt ist, dann würde die Bücher über Google Books ausschließlich als Bonus und Philantropie als Digitalisat angezeigt. Notwendig wäre es aber nicht und Google könnte sich entsprechend entspannt auch die Darstellung untersagen lassen, solange es nur weiter digitalisieren und all die Texte harvesten dürfte, die als Mittel zu einem höheren Zweck dienten. Was man wohl in Heidelberg zu der These sagen würde, dass die eigenen geistigen Leistungen schnöde zum Füttern einer digitalen Maschinerie dienen, der es gar nicht um die Inhalte geht, sondern darum, wie Zeichen und Zeichenketten miteinander in Beziehung stehen? Und was eine semantische Technologie wohl aus der Lyrik Paul Celans lernt? Im Resultat ständen jedenfalls noch ganz andere Celan-Provokationen.

Den Artikel der NZZ gibt es hier: Ist das Urheberrecht ein Papiertiger?

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Thomas Hoeren im Videointerview http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7321/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7321/index.html#comments Sat, 18 Jul 2009 12:46:09 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7321 Der elektrische Reporter hat ein schönes Interview mit Thomas Hoeren zum Problemfeld Urheberrecht, zur Kulturflatrate, Creative Commons, etc. als Video im Angebot: Thomas Hoeren: “Der Kampfbegriff Geistiges Eigentum ist falsch.”]]>

Der elektrische Reporter hat ein schönes Interview mit Thomas Hoeren zum Problemfeld Urheberrecht, zur Kulturflatrate, Creative Commons, etc. als Video im Angebot: Thomas Hoeren: “Der Kampfbegriff Geistiges Eigentum ist falsch.”

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Das Eigentum am Wissen – in einer Wissenschaftslounge am 09. Juli http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7210/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7210/index.html#comments Wed, 01 Jul 2009 09:41:26 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7210 Wer nächste Woche am Donnerstag in der Universitätsstadt Gießen ist und sich für die Urheberrechtsdebatte ähnlich zu begeistern vermag, wie weite Teile der Blogosphäre, sollte sich unbedingt in den Magarete-Bieber-Saal des dortigen “Zentrum für Medien und Interaktivität” begeben. Dort gibt es nämlich eine Diskussionrunde zu der klassischen Fragestellung “Wem gehört das Wissen?” Eingeladen sind recht [...]]]>

Wer nächste Woche am Donnerstag in der Universitätsstadt Gießen ist und sich für die Urheberrechtsdebatte ähnlich zu begeistern vermag, wie weite Teile der Blogosphäre, sollte sich unbedingt in den Magarete-Bieber-Saal des dortigen “Zentrum für Medien und Interaktivität” begeben.
Dort gibt es nämlich eine Diskussionrunde zu der klassischen Fragestellung “Wem gehört das Wissen?” Eingeladen sind recht hochkarätige Diskutanten, wie z.B. Roland Reuß, Christoph Bläsi, Till Kreutzer und auch Wolfgang Coy, der gestern bei den Multimediatagen des CMS eine sehr deutliche Anmerkung zum Heidelberger Appell und auch Volker Gerhardts Überlegungen zum Open Access (vgl. dazu auch hier) beisteuerte.

Die Pressemeldung kündigt eine Übertragung im Internet an. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich hier: Wem gehört das Wissen?

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Über Widerstand, Fußabtreter und Respekt: Der Börsenverein hat nun eine eigene Urheberrechtserklärung http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7181/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7181/index.html#comments Mon, 22 Jun 2009 11:17:58 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7181 “Die deutschen Verleger, Buchhändler und Zwischenbuchhändler teilen die im “Heidelberger Appell” ausgedrückte ernste Sorge, dass der fortschreitende Verlust des Respekts vor geistigem Eigentum zu einer dramatischen Verschlechterung der Bedingungen für die Schöpfung und Verbreitung hochwertiger Bücher führen könnte. Sie unterstützen den Widerstand wissenschaftlicher und literarischer Autoren gegen politische Tendenzen, durch die mit dem geistigen Eigentum [...]]]>

“Die deutschen Verleger, Buchhändler und Zwischenbuchhändler teilen die im “Heidelberger Appell” ausgedrückte ernste Sorge, dass der fortschreitende Verlust des Respekts vor geistigem Eigentum zu einer dramatischen Verschlechterung der Bedingungen für die Schöpfung und Verbreitung hochwertiger Bücher führen könnte. Sie unterstützen den Widerstand wissenschaftlicher und literarischer Autoren gegen politische Tendenzen, durch die mit dem geistigen Eigentum zugleich die Freiheit von Wissenschaft und Literatur mit den Füßen getreten wird. [...]“

Zum Ende der Buchtage 2009 erlässt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels nun auch seine eigene Resolution zum Urheberrecht und spricht sich dagegen aus, “dass Beschränkungen des Urheberrechts und fehlgeleitete Open Access-Modelle unternehmerische Initiativen ersetzen und verdrängen.”

Wie bedauerlicherweise üblich in der Diskussion geht es auch hier um nichts geringeres als die grundsätzliche Bedrohung des Kulturschaffens (beispielsweise “hochwertiger Bücher”). Als neues Element wird hier auf die nationalökonomische Spezifik der Wissensindustrie in Deutschland – sofern die Resolution mit “ein Land” Deutschland und nicht z.B. das ähnlich ressourcenarme Dänemark meint – beigefügt:

“Ein Land, dessen nahezu einzige Ressource geistig-schöpferische Leistungen sind, sollte international Vorreiter für die Lösung der schwierigen Problematik des Schutzes geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter sein und sicherstellen, dass kreativ Tätigen die wirtschaftliche Grundlage erhalten bleibt.”

Wieso aber die Fortschrittlichkeit in diesem Nationenwettstreit ausgerechnet in einer Übertragung der zweifellos sehr elaborierten kulturellen Praxen der Analogverwertung in strukturell grundsätzlich anders funktionierende digitalen Kontexte liegen soll, wird nicht einsichtig. Allein schon die kleine Fixierung auf das Medium “Buch” verweist auf eine gewisste Begrenztheit der Wahrnehmung und vor allem ein Misstrauen dem Kunden/Nutzer gegenüber, das davon ausgeht, dieser würde ein schlechtes Digitalisat einem hochwertigen Buch grundsätzlich vorziehen.
Das macht er aber erfahrungsgemäß nicht, denn ein hochwertiges Buch, was immer das “hochwertig” hier tatsächlich bedeutet, bietet ihm eben einen spezifischen Mehrwert, den eine PDF-Datei nicht besitzt. Und umgekehrt. P-Book und E-Book sind grundsätzlich verschiedene Medien und wenn die Idee nur dahin zielt, dass Digitale zu gleichen Bedingungen wie das Gedruckte zu verwerten, dann befinden sich die Verlage auf einem Holzweg.
Man nimmt verständlicherweise an: Das was die Verlage mit der Erschließung des neuen Marktes zusätzlich einzunehmen und an Druck- und Vertriebskosten einzusparen hoffen, wenn sie eine Datei zum Hardcover-Preis verkaufen wollen, könnten sie am Ende vielleicht wieder durch nicht authorisierte Kopien verlieren. Ob das in der Gesamtrechnung stimmt, ist allerdings schwer belegbar. Denn nicht jeder, der ein Buch als Kopie durchscrollt, hätte dieses auch erworben. Und manch einer erwirbt es erst, weil er beim Durchscrollen feststellt, wie gern er es im Regal hätte. Es wirken also durchaus mehrere verschränkte Verhaltensformen. Dass aber der durchschnittliche Buchkunde, der materiell gesehen weniger Greifbares für dasselbe Geld bekommt und obendrein gern als potentiell Krimineller, den man prophylaktisch mit Nutzungsbeschränkungen maßregeln muss, an einem solchen digitalen Buchmarkt wenig Freude hat, ist dagegen absehbar.

Respekt vor dem geistigen Eigentum ließe sich womöglich besser vermitteln, in dem man auch von Verwerterseite nicht derart extrem demonstriert, dass man es ausschließlich als Ware sieht, die es mit der möglichst größten Marge zu verkaufen gilt.

Vermutlich wird es demnächst eher so sein – und darin liegt eine entscheidendere Gefahr für die Verwerter – dass sich hochwertige Bücherin diesem Zusammenhang besser verkaufen werden, als weniger wertige, bei denen man sich vielleicht tatsächlich mit einer Schnupperpassage auf Google Books begnügt, aus der man dann ableitet, dass der Kauf nicht lohnt. Für manche Verlage bedeutet dies eventuell, dass die Querfinanzierung nicht mehr steht. Bei anderen passt es aber vielleicht wieder. Kulturell wäre ein diesbezügliches wachsendes Qualitätsbewusstsein sicher kein sonderlicher Verlust.

Davon abgesehen würde sich der Börsenverein sicher einen Gefallen tun, wenn er das Schwert, welches er im anstehenden Verteilungskampf um die Distributionsmöglichkeiten im Internet gegen Google schärft, nicht gleichzeitig gegen das schummrige Feindbild Open Access richtet. Der Heidelberger Appell hat sich diesbezüglich auf argumentativen Ebene als schrecklich stumpf erwiesen. Sich wider weithin zugänglicher Information bezüglich seiner an dieser Stelle inhaltlichen Verdrehtheit derart renitent darauf zu berufen, zeugt nicht unbedingt von ausgeprägtem Gegenwartssinn und lässt die Frage offen, ob Deutschlands Kulturschaffen unbedingt auf einem solch lahmen Pferd in die digitale Zukunft reiten sollte.

Gegen eine Weitentwicklung des Urheberrechts ist dagegen nichts einzuwenden. Im Gegenteil: Gerade das Wissenschaftsurheberrecht sollte hinsichtlich der Bedingungen digitaler Wissenschaftskommunikation dringend eine neue Form bekommen. Freiheit der Wissenschaft bedeutet nämlich eigentlich auch die Freiheit des Wissenschaftlers, seine Erkenntnis per Open Access bekanntzugeben. Dass die Wahrnehmung dieser Freiheit nur durch Einsicht und nicht durch Zwang erfolgt – jedenfalls in einer Kultur, in der sich der Wissenschaftler bei seiner Erkenntnis nicht als bezahlter Dienstleister, sondern hauptsächlich als individueller Schöpfer definiert – hat sich in der Open Access-Gemeinschaft weitgehend herumgesprochen. Beim buchfixierten Börsenverein offensichtlich nur bedingt. Immerhin spricht man relativierend von “fehlgeleitete[n] Open Access-Modelle[n]” (sh. oben). Es gibt also wohl auch richtige. Immerhin ein möglicher Silberstreif am Tellerrand.

Den Volltext der Erklärung gibt es im Börsenblatt: “Keine Zukunft ohne Rechtssicherheit”

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http://weblog.ib.hu-berlin.de/?feed=rss2&p=7181 6
Heidelberger Appell televised, heute abend im MDR http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7149/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7149/index.html#comments Thu, 11 Jun 2009 16:28:59 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7149 Wer ein Fernsehgerät sein eigen nennt und auf diesem den Mitteldeutschen Rundfunk empfängt und sich obendrein für die Urheberrechtsdebatte und den Heidelberger Appell interessiert, sollte heute abend um 22:05 vielleicht in die Sendung artour hineinschalten. Dort heißt es nämlich: Deutsche Dichter gegen Google – Es geht um Urheberrechte. P.S. Für alle, die lieber (online) Zeitung [...]]]>

Wer ein Fernsehgerät sein eigen nennt und auf diesem den Mitteldeutschen Rundfunk empfängt und sich obendrein für die Urheberrechtsdebatte und den Heidelberger Appell interessiert, sollte heute abend um 22:05 vielleicht in die Sendung artour hineinschalten. Dort heißt es nämlich: Deutsche Dichter gegen Google – Es geht um Urheberrechte.

P.S.
Für alle, die lieber (online) Zeitung lesen, bietet die Financial Times Deutschland eine Pro- und Kontra-Gegenüberstellung zu den Google-Aktivitäten: Das freundliche Monster Google.

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Meine Presse! Hamburg bekommt jetzt auch seine Urheberrechtserklärung http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7087/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7087/index.html#comments Mon, 08 Jun 2009 18:07:02 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7087 Wenn es ums Urheberrecht im Internet geht, herrscht momentan große Appell- und Erklärungsfreude. Heute frisch vermeldet ist die “Hamburger Erklärung”, die nach der Hansestadt heißt, weil sie dort und von dort ansässigen Verlagen (Axel Springer AG („BILD“, WELT ONLINE), Bauer, Ganske, Gruner + Jahr, dem Spiegel-Verlag sowie dem Zeit-Verlag) unterzeichnet wurde. Gefordert wird diesmal eine [...]]]>

Wenn es ums Urheberrecht im Internet geht, herrscht momentan große Appell- und Erklärungsfreude. Heute frisch vermeldet ist die “Hamburger Erklärung”, die nach der Hansestadt heißt, weil sie dort und von dort ansässigen Verlagen (Axel Springer AG („BILD“, WELT ONLINE), Bauer, Ganske, Gruner + Jahr, dem Spiegel-Verlag sowie dem Zeit-Verlag) unterzeichnet wurde. Gefordert wird diesmal eine Leistungsschutzrecht für die Verlage, die nach den Worten des Axel Springer-CEOs Mathias Döpfner im Raubritter- und Schurkennetz (meine Überspitzung) WWW permanent bedroht sind:

Der massive Rechtsbruch, der derzeit täglich im Internet stattfindet, müsse systematisch verfolgt werden. Döpfner forderte dazu auch einen besseren technischen Schutz digitaler Inhalte: „Was es dazu braucht, ist ein sicheres Wasserzeichen, das dem Netzbetreiber unmissverständlich und elektronisch leicht lesbar anzeigt: Halt, Stopp, das hier ist Hehlerware.“ Der Springer-Chef weiter: „Unser Ziel muss es sein, die Hauptstraßen des Internets frei von Piraten zu halten.”

Warum eigentlich nicht von Wegelagerern, Schlagetots, Tunichtguts und Fürchtenixen reden? Die bildhafte Sprache jedenfalls lässt sich hier exzellent ausspielen. Warum aber sollte jemand einen WELT-, BILD- oder ZEIT-Artikel verhehlen wollen? Und wieviel Erfolg hat er damit? Der Internetnutzer surft in den Hamburger Augen also im virtuellen Golf von Aden, wo die Suchmaschinen und Aggregatoren auf ihren leichten Schaluppen die Informationstanker andauernd entern, ihrer Ladung berauben und die Inhalte der Tagespresse ins digitale Somali-Land entführen, bis der Journalismus ausgetrocknet ist bzw. die Klicks auf die “Sorgenfrei von Anfang an!”-Anzeigen am Artikelrand unterbleiben. Daher auch der Wunsch nach einem Wasserzeichen. Komisch ist, dass man dennoch permanent und mehr denn je auch die Webpräsenzen der Zeitungen klickt und doch noch soviel mehr oder weniger Qualitätsjournalismus findet.
Es ist durchaus zutreffend, dass das jetzige Urheberrecht nicht unbedingt zu digitalen Informationsumgebungen passt. Dass aber die Lösung in einem derart undifferenzierten und anachronistischen Hamburger Wirbelsturm im Wasserglas zu finden ist, muss jeder, der sich ein bisschen mit der Sache auskennt, bezweifeln.

Mehr zum Thema gibt es in der WELT (gefunden über Google News):  Verlage fordern Leistungsschutz für die Presse (bzw. in leichter Variation bei Bild.de: Keine rechtsfreien Zonen im Internet!, in der ZEIT: Verlage kämpfen gegen rechtsfreie Räume)

Nachtrag: Wie horizont.net soeben meldet, kündigt Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust an: “”Es bleibt nicht nur bei Worten, es werden Taten folgen” …

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http://weblog.ib.hu-berlin.de/?feed=rss2&p=7087 8
Den Stick kannst Du vergessen: das Darmstadt-Urteil ist da. http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6969/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6969/index.html#comments Thu, 14 May 2009 17:09:41 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6969 So, jetzt wissen wir’s (für’s erste): Bibliotheken dürfen urheberrechtlich geschützte Bücher, die sie digitalisiert haben, ihren Nutzern nur an speziellen Leseterminals zugänglich machen. Mit dieser am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main wird den Bibliotheken untersagt, ihren Nutzern die Gelegenheit zur digitalen Vervielfältigung der eingescannten Bücher zu geben. Frisch über ddp/Yahoo: Bibliotheken dürfen [...]]]>

So, jetzt wissen wir’s (für’s erste):

Bibliotheken dürfen urheberrechtlich geschützte Bücher, die sie digitalisiert haben, ihren Nutzern nur an speziellen Leseterminals zugänglich machen. Mit dieser am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main wird den Bibliotheken untersagt, ihren Nutzern die Gelegenheit zur digitalen Vervielfältigung der eingescannten Bücher zu geben.

Frisch über ddp/Yahoo: Bibliotheken dürfen digitalisierte Bücher nicht an Nutzer weitergeben

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat zeitnah den Kommentar zum Urteil und sieht mit einer gewissen Erleichterung (“Studieren geht über Kopieren”) die Studierenden vor der Versuchung, in die sie die Bibliotheken führen wollten, geschützt:

Für die Studenten heißt es, dass sie – sofern sie die 22 Euro für Historiker Schulzes Werk auszugeben scheuen – tatsächlich in der Bibliothek lesen müssen und der Verführung, erst einmal zu kopieren, um später weiterzusehen, weniger ausgesetzt sind.

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http://weblog.ib.hu-berlin.de/?feed=rss2&p=6969 4
Ein Solitär und die Debatte ums Urheberrecht, drei aktuelle Texte zum Thema http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6931/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6931/index.html#comments Mon, 11 May 2009 09:36:50 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6931 Reuß hat zuletzt mit seinem „Heidelberger Appell“ zur Verteidigung der wissenschaftlichen Publikationsfreiheit enorme Unterstützung erfahren; auf der Berliner Tagung freilich blieb er ein Fremdkörper. Wissenschaft als das schöpferische Treiben genialer Individuen auf der unbeirrten Suche nach Wahrheit – das kann weder für den Wissensbetrieb als exemplarisch gelten, noch taugt es als Paradigma für ein Urheberrecht, [...]]]>

Reuß hat zuletzt mit seinem „Heidelberger Appell“ zur Verteidigung der wissenschaftlichen Publikationsfreiheit enorme Unterstützung erfahren; auf der Berliner Tagung freilich blieb er ein Fremdkörper. Wissenschaft als das schöpferische Treiben genialer Individuen auf der unbeirrten Suche nach Wahrheit – das kann weder für den Wissensbetrieb als exemplarisch gelten, noch taugt es als Paradigma für ein Urheberrecht, das von Filmen über Unterhaltungsmusik und Literatur bis hin zu naturwissenschaftlichen Spezialaufsätzen sämtliche Erzeugnisse geistiger Schaffenskraft mit einem einheitlichen Schutz vor fremder Einwirkung versieht.

Der Rechtswissenschaftler Benjamin Lahusen hat für die heutige Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die letzte Woche im Bundesjustizministerium stattfindende Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts zusammengefasst. Der Text macht u.a. deutlich, dass der Heidelberger Appell vermutlich im großen Zusammenhang mehr eine Zünderfunktion besitzt, also als Aufhänger dient, um das Thema auf eine übergreifende Agenda zu setzen. Roland Reuß als die maßgebliche Triebkaft hinter diesem scheint jedenfalls bei der Diskussion keine allzu glückliche Figur abgegeben zu haben und es ist anzunehmen, dass andere Akteure auch aus den Geisteswissenschaften demnächst die Debatte bestimmen.

Nach seinem Interview in der Süddeutschen Zeitung am 29. April tritt beispielsweise der Kunsthistoriker Hubertus Kohle heute bei Telepolis in Erscheinung, um die Thesen die er im Gespräch anriss, etwas weiter auszuformulieren: Open Access und die Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens. Unter anderem weist er darauf hin, dass die wissenschaftlichen Verlage, die ohnehin einen großen Teil der Auflage nur eingeschränkt über den Verkauf der Bücher und oft über den  “Druckkostenzuschuss, der vom Autor erbracht wird bzw. von privaten oder öffentlichen Institutionen” (re)finanzieren, auch für Open Access-Publikationen eine Rolle spielen können:

Denn ein Text im Internet ist genauso redaktionsbedürftig wie einer im Druck.

Der Wissenschaftsverlag agiert dann nicht mehr auf einen Buchmarkt bezogen, sondern als Redaktionsdienstleister für die Wissenschaft. Dieses Standbein sollten die Betroffenen tatsächlich einmal ins Auge fassen, denn die Idee eines professionellen Lektorats und Redigierens für solche Wissenschaftspublikationen ist viel zu gut, als dass sich darauf nicht auch dritte Anbieter breit etablieren könnten. Ein Text im Internet sollte die gleiche Güte aufweisen, wie ein gedruckter, denn eine Druckausgabe könnte durchaus als Print-on-Demand-Variante auch perspektivisch eine Rolle spielen.

Für Berufsschriftsteller, diejenigen, die sich also nicht über ihre Bezüge als Wissenschaftler finanzieren, sondern die von ihrer Textproduktion in den Mund leben müssen, liegen die Dinge anders, wie sich in einem Artikel der Schriftstellerin Cora Stephan nachlesen lässt. Wie man hier mit digitalen Texten geschäftsmäßig so umgeht, ist noch völlig unklar. Gerade die Preisdiskussion um das E-Book wirft neue Fragen auf:

Zehn Prozent von einem Hardcover zum Ladenpreis von 19.90 machen knapp 2 Euro für den Autor, der davon schon ordentlich verkaufen müßte, um mit vielen Lesungen und einer Taschenbuchausgabe halbwegs auf seine Kosten zu kommen. Je billiger ein Buch als E-Book wird, desto weniger sind 10 %. Dafür kann sich niemand einen gutgearbeiteten Roman aus den Fingern saugen. Also höhere Prozente – und warum nicht, denkt der Autor, werden die Kosten für Buchdruck und Vertrieb nicht billiger bzw. fallen ganz weg? Und was ist mit den oft über 40 %, die der Buchhandel kassiert, der doch mit dem E-Buch gar nicht mehr handelt?

Vermutlich ist hier die Musikindustrie längerfristig tatsächlich Vorbild, denn allein von den Tonträger- bzw. Dateiverkäufen wird auch dort wohl kaum noch jemand reich. Dafür bewegen sich die Tickets für Konzertbesuche bei den Größen der Populärmusik gern mal im dreistelligen Bereich. Die Zukunft liegt wohl in einer Mischfinanzierung, bei der für Schriftsteller eine öffentliche Zusatzfinanzierung in stärkeren Maße, als dies mitunter bereits jetzt über Preisgelder u.ä. geschieht, relevant werden könnte – mit allen damit verbundenen Problemen. Bisher scheint der Buchmarkt aber strukturell  vergleichsweise noch weitgehend stabil zu sein. Das bietet die Möglichkeit, sich eher in Ruhe sinnvolle Geschäftsmodelle zu überlegen und auch öffentlich auszuhandeln, die digitale Nutzungsformen mit einschließen. Was aktuell bei den E-Books geschieht, ist ein solches Ausprobieren und man sollte es auch als ein solches ansehen. In die rechte Perspektive gerückt, sind die Unternehmungen selbst Amazons keinesfalls ein alternativloses Muster.

Festzustellen ist generell, dass der Markt für Publikationen für die wissenschaftliche Kommunikation und der für den Sortimentsbuchhandel sehr unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Dies wird bei Netzpublikationen kaum anders sein. Insofern war das eigentlich bedenkliche Element des Heidelberger Appells, dass er beide Facetten vermengte. Darüber hinaus kann man diskutieren, ob das Urheberrecht womöglich diesen Aspekt ebenfalls nicht genügend würdigt und eigentlich differenzierter gearbeitet sein müsste. Zu klären ist sicherlich die Frage, wie man mit Publikationen umgeht, die irgendwo zwischen beiden Polen anzusiedeln sind. Dies betrifft hauptsächlich Lehrbücher, aber z.T. auch Monographien an sich. Mittwoch geht es vor dem Landgericht Frankfurt/Main um die Sache Eugen Ulmer KG gegen die TU Darmstadt und dann wird ein neuer Argumentationsbaustein in die Debatte kommen, die momentan wenigstens hinsichtlich der Intensität viel versprechend läuft.

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Der Heidelberger Appell wird zum Europa-Thema, dank des Kulturstaatsministers http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6915/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6915/index.html#comments Thu, 07 May 2009 14:19:17 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6915 Außerdem muss bedacht werden, dass Bücher, sonstige Kulturgüter und wissenschaftliche Daten abgesehen von der urheberrechtlichen Relevanz Teil der kulturellen Identität einer Nation und damit genuin öffentliche Güter sind. Deshalb ist es wichtig, dass die digitale Verfügungsgewalt über solche Bestände auf nationaler und europäischer Ebene auch in öffentlicher Verantwortung bleibt. Hier sollen unter anderem die Europäische [...]]]>

Außerdem muss bedacht werden, dass Bücher, sonstige Kulturgüter und wissenschaftliche Daten abgesehen von der urheberrechtlichen Relevanz Teil der kulturellen Identität einer Nation und damit genuin öffentliche Güter sind. Deshalb ist es wichtig, dass die digitale Verfügungsgewalt über solche Bestände auf nationaler und europäischer Ebene auch in öffentlicher Verantwortung bleibt. Hier sollen unter anderem die Europäische Digitale Bibliothek – die so genannte Europeana – und die Deutsche Digitale Bibliothek helfen.

Gestern gab es eine Pressemitteilung mit der Stellungnahme des Kulturstaatsministers zum Heidelberger Appell, in der es aber vorwiegend um die Google-Facette des Aufrufs geht. Den anderen Streitpunkt – das Thema Open Access – erwähnt er nicht explizit. Man liest allerdings:

“Wir sind uns auf europäischer Ebene einig, dass mehr legale Online-Inhalte zur Verfügung gestellt werden müssen. Unser Anliegen ist es schon, dass kulturelle Inhalte einem möglichst breiten Publikum zugänglich gemacht werden sollten, aber dies muss im Rahmen des Urheberrechts geschehen

Sofern also das Open Access-Prinzip urheberrechtskonform angewendet wird, scheint man auf der kulturpolitischen Ebene kein Problem damit zu haben. “mehr legale Online-Inhalte” klingt sogar mehr wie eine Stärkung des Gedankens. Und der eingangs zititerte Wille nach “öffentlicher Verantwortung” verweist eigentlich recht klar auch auf die öffentlichen Institutionen “Universität” bzw. “Bibliothek”.

Ob am Ende vielleicht die öffentliche Position der Wissenschaftseinrichtungen mit ihren Open Access-Bestrebungen in der politischen Debatte als Gegenpol zum kommerziellen Großakteur Google herausdefiniert wird, lässt sich aus dieser Mitteilung noch nicht ableiten. Denkbar scheint es aber schon. Jedenfalls setzt Bernd Neumann die bisher eher national geführte Debatte zum Anfang der nächsten Woche auf die Agenda des europäischen Kulturministerrates.

Die ganze Pressemitteilung gibt es hier: Kulturstaatsminister will Thema „Google / Digitalisierung“ beim Kulturministerrat ansprechen.

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Täter/-in Google. Und was es für die vernetzte Gesellschaft ist. http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6136/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6136/index.html#comments Tue, 21 Oct 2008 09:50:35 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6136 Irgendwann kann man die Beschreibung, welche das Hamburger Landgericht in Bezug auf Google liefert, sicher einmal zitieren: “Die Kammer verkennt nicht, dass Suchmaschinen, wie sie die Beklagte erfolgreich betreibt, von essentieller Bedeutung für die Strukturierung der dezentralen Architektur des World Wide Web, für das Lokalisieren von weit verstreuten Inhalten und Wissen und damit letztlich für [...]]]>

Irgendwann kann man die Beschreibung, welche das Hamburger Landgericht in Bezug auf Google liefert, sicher einmal zitieren:

“Die Kammer verkennt nicht, dass Suchmaschinen, wie sie die Beklagte erfolgreich betreibt, von essentieller Bedeutung für die Strukturierung der dezentralen Architektur des World Wide Web, für das Lokalisieren von weit verstreuten Inhalten und Wissen und damit letztlich für die Funktionsfähigkeit einer vernetzten Gesellschaft sind.”

So ist es also auf den Punkt gebracht. Angenommen die unsrige ist eine vernetzte Gesellschaft, so hängt ihre Funktionsfähigkeit von einem einzigen kommerziellen Akteur ab – nämlich Google. Das Hamburger Landgericht lässt sich dennoch nicht bremsen und wendet das Urheberrecht aus einer Gesellschaft vor dem Netz auf diese im Netz an und untersagt ihrem informationsstrukturierenden Grundpfeiler Google, bestimmte Bildinhalte in seinem Bildersuchdienst zur Verfügung zu stellen. Mehr dazu kann man in der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nachlesen, die sich nebenbei aber konsequent gegen die Übernahme der feminisierenden Benennung Googles als “Täterin” durch das Gericht streubt und lieber mit dem generischen Maskulinum titelt: Der Täter heißt Google

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