Buchpreisbindung
Neueste Entwicklung: ” Die Buchpreisbindung müssen Internethändler auch bei ihren Bonussystemen beachten.Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in zwei Grundsatz-Urteilen entschieden. Der Firma Amazon.de wird künftig untersagt, neu geworbenen Kunden “Startgutscheine” zu schenken, die dann beim Kauf preisgebundener Bücher eingelöst werden können. Der Online-Buchhändler buch.de darf im Rahmen des Miles&More-Programms der Lufthansa Bonuspunkte (“Meilen”), die zuvor vom Kunden durch den Kauf preisgebundener Bücher erworben wurden, nicht mehr auf den Kaufpreis anrechnen.”
(Quelle: “Die Welt”, 21.07.2004, Bereich Feuilleton, S. 27.)
Dazu ist auch ein Artikel zu finden unter:
http://help.orf.at/?story=1074
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