HU-Präsident Markschies entdeckt 11. Gebot: Du sollst den Urheber schützen!

Reichlich verspätet, aber – dank Mattis Hilfe – schließlich doch noch möchte ich auf das Engagement unseres Uni-Präsidenten gegen den neuen §52b des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere die unbegrenzte Zurverfügbarmachung von elektronischen Dokumenten in öffentlichen Einrichtungen, hinweisen. Die Frankfurter Rundschau hatte am 28.10.2006 von einem Protestschreiben von über 500 Wissenschaftlern an Bundesjustizministerin Zypries berichtet, zu dessen Erstunterzeichnern Christoph Markschies gehört.

Leider fragt man sich angesichts diesen akademischen Widerstandes, für wen sich die biliothekarischen Verbände eigentlich engagieren … Wahrscheinlich plant Herr Markschiess in Sachen elektronischer Literaturversorgung für die HU-Angehörigen jeweils ein paar tausend Parallellizenzen zu kaufen … ob selbst allgemeine Studiengebühren die erforderliche Summe dazu einbringen können, wage ich aber zu bezweifeln.

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