Den Stick kannst Du vergessen: das Darmstadt-Urteil ist da.

So, jetzt wissen wir’s (für’s erste):

Bibliotheken dürfen urheberrechtlich geschützte Bücher, die sie digitalisiert haben, ihren Nutzern nur an speziellen Leseterminals zugänglich machen. Mit dieser am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main wird den Bibliotheken untersagt, ihren Nutzern die Gelegenheit zur digitalen Vervielfältigung der eingescannten Bücher zu geben.

Frisch über ddp/Yahoo: Bibliotheken dürfen digitalisierte Bücher nicht an Nutzer weitergeben

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat zeitnah den Kommentar zum Urteil und sieht mit einer gewissen Erleichterung (“Studieren geht über Kopieren”) die Studierenden vor der Versuchung, in die sie die Bibliotheken führen wollten, geschützt:

Für die Studenten heißt es, dass sie – sofern sie die 22 Euro für Historiker Schulzes Werk auszugeben scheuen – tatsächlich in der Bibliothek lesen müssen und der Verführung, erst einmal zu kopieren, um später weiterzusehen, weniger ausgesetzt sind.

4 Responses to “Den Stick kannst Du vergessen: das Darmstadt-Urteil ist da.”


  1. 1paul

    Die FAZ schreibt:
    “Denn welcher Autor wäre damit zufrieden, wenn nur noch ein einziges Exemplar als Original für unbegrenzte Kopien abzusetzen wäre?”

    Na ja, möglicherweise braucht es da für jede Lehrbuchsparte nur einer zu sein. Diejenigen, denen klar wird, dass sie vielleicht über eine OA-Publikation eine Leserschaft bislang unbekannten Ausmaßes erreichen könnten.

    Hat dann sicher nur noch wenig mit “absetzen” zu tun, aber ist ja mal eine wenig genutzte Möglichkeit die Deutungshoheit zu erlangen.

  2. Es mutet schon tragisch an, wenn ein Fachbuch mehr Verbreitung erfährt. Das Buch könnte mehr Leser erfahren und öfter zitiert werden – geradezu tragisch…

    Manchmal frage ich mich ob man Horkheimers “Kritik der instrumentellen Vernunft” nicht mal überarbeiten sollte auf unsere heutige Zeit… bzw. ich arbeite in Teilen daran ;)

  3. 3Doerte

    Nun ja, das die Studenten die Sachen ausdrucken dürfen ist schon mehr, als momentan beim UTB-E-Book-Angebot möglich ist. Leider ist es wieder eine Beschränkung auf das Analoge, aber zumindest kommen die Studenten an diese Informationen ran (weil, wenn das Buch ausgeliehen ist, ist dies zumindest schwierig). Das ist dann doch etwas.

  1. [...] päätöstä pidetään tappiona Ulmer-kustantamolle. Lisätietoa saksaksi: Spiegel FAZ Twitter IBI-blogi Merkinnän kirjoitti Nicola Nykopp 15.5.2009 klo 13:19 luokkaan -. Tallenna merkinnän pysyvä [...]

Leave a Reply

You must login to post a comment.