Kommentare zu: Der Heidelberger Appell, abgepellt von Stevan Harnad http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6906/index.html Weblog am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin Fri, 10 May 2013 13:52:25 +0000 hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.0.4 Von: Zugang zum Wissen Journal http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6906/index.html?cpage=1#comment-703515 Zugang zum Wissen Journal Thu, 07 May 2009 19:49:15 +0000 http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6906#comment-703515 <strong>Heidelberger Appell und die Seriosität der Wissenschaften!...</strong> 1. Ein Satz als Vorbemerkung 2. eine Analyse von Stevan Harnad, Univ. Southampton, UK 3. Spott zum Schluss Ein Satz als Vorbemerkung In einem Heidelberger Appell (nomen est omen) [siehe [1],...[6]) haben Roland Reuß und der kleine Verleger (von e... Heidelberger Appell und die Seriosität der Wissenschaften!…

1. Ein Satz als Vorbemerkung
2. eine Analyse von Stevan Harnad, Univ. Southampton, UK
3. Spott zum Schluss

Ein Satz als Vorbemerkung
In einem Heidelberger Appell (nomen est omen) [siehe [1],…[6]) haben Roland Reuß und der kleine Verleger (von e…

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Von: Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6906/index.html?cpage=1#comment-703291 Ben Wed, 06 May 2009 21:13:49 +0000 http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6906#comment-703291 Hier eine grobe - nicht autorisierte - Übersetzung (zum <a href="http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/571-Heidelberg-Appeal-Peeled.html" rel="nofollow">englischen Original</a>): <strong>Die Publikationsfreiheit und der Urheberrechtsschutz</strong> <strong> “Das verfassungsmäßig verbürgte Grundrecht von Urhebern auf freie und selbstbestimmte Publikation ist derzeit massiven Angriffen ausgesetzt und nachhaltig bedroht.“</strong> Diese pauschale Aussage zu den “Autoren” im Allgemeinen vermischt (1) berechtigte Sorgen bezüglich dem unberechtigten Herunterladen von Büchern, für die die Autoren ein Honorar bekommen („non-give-away“) sowie (2) durch die Autoren von begutachteten Artikeln in Peer Review-Zeitschriften, die ohne Honraranspruch erscheinen („give-away“). Der Open-Access-Bewegung geht es um letztere. Die Publikationsrechte der Autoren werden dabei weder hinsichtlich des Inhaltes noch des Publikationsmediums in irgendeiner Form bedroht oder hinterfragt. <strong>„International wird durch die nach deutschem Recht illegale Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke geistiges Eigentum auf Plattformen wie GoogleBooks und YouTube seinen Produzenten in ungeahntem Umfang und ohne strafrechtliche Konsequenzen entwendet.“</strong> Dies bezieht sich auf das Raubkopieren der „non-give-away“ Texte. Die Sorge ist an dieser Stelle berechtigt, steht aber in keiner Beziehung zur Open Access Bewegung und den „give-away“-Artikeln der Forscher. <strong>“Gleichzeitig propagiert national die »Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen« (Mitglieder: Wissenschaftsrat, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Leibniz-Gesellschaft, Max Planck-Institute u. a.) weitreichende Eingriffe in die Presse- und Publikationsfreiheit, deren Folgen grundgesetzwidrig wären.“</strong> Diese Aussage bezieht sich auf die Bemühungen der Forschungsorganisationen, begutachtete Zeitschriftenartikel nach dem Open Access Prinzip online frei zugänglich zu machen, so dass sie von allen Interessierten gelesen, genutzt, angewendet und zitiert werden können und nicht nur von denjenigen, deren Institution sich das Abonnement der Zeitschrift, in der die Artikel erschienen, leisten kann. Dies betrifft solche Texte, mit denen der Autor keine Vergütung über den Verkauf zu erzielen sucht oder bekommt (bzw. niemals erzielen suchte oder bekam), also nicht einen Cent Anteil am kommerziellen Verwertungserlös erhält. Der Autor strebt nach maximaler Reichweite und Wirkung. Weder die Presse- noch die Publikationsfreiheit stehen dabei zur Debatte. <strong> „Autoren und Verleger lehnen alle Versuche und Praktiken ab, das für Literatur, Kunst und Wissenschaft fundamentale Urheberrecht, das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Presse- und Publikationsfreiheit zu untergraben. Es muß auch künftig der Entscheidung von Schriftstellern, Künstlern, Wissenschaftlern, kurz: allen Kreativen freigestellt bleiben, ob und wo ihre Werke veröffentlicht werden sollen. Jeder Zwang, jede Nötigung zur Publikation in einer bestimmten Form ist ebenso inakzeptabel wie die politische Toleranz gegenüber Raubkopien, wie sie Google derzeit massenhaft herstellt.“</strong> Die Autoren sind frei, alles zu publizieren was sie möchten und wo sie es möchten. Niemand untergräbt das Urheberrecht, speziell der "non-give-away" und auf Vergütung abzielenden Arbeiten (zu denen die meisten Monographien und journalistischen Arbeiten zählen), bei denen Piraterie das Urheberrecht der Autoren verletzt. Aber nicht alle Autoren streben danach, ihrer Texte zu verkaufen bzw. zu lizensieren. Die in den 25.000 Peer-Review-Zeitschriften jährlich publizierten 2,5 Millionen Artikel (alle Disziplinen, Länder und Sprachen zusammengenommen) werden allesamt von den Autoren ohne Honoraranspruch und ausschließlich für die Rezeption und Nutzung für weitere Forschung geschrieben. Diese Autoren beanspruchen das Urheberrecht, um ihre Autorenschaft und die Integrität der Texte abzusichern (z. B. um sie vor Plagiarismus und Bearbeitung zu schützen). Sie möchten jedoch ihre Texte frei online zur Verfügung stellen, so dass alle potentiellen Nutzer Zugang erhalten und diese nutzen können. Es gibt keine Art von Zwang bei diesen Autoren. Weder sind sie Buchautoren noch Journalisten, die für ihre Texte ein Honorar bekommen, noch Erzeuger anderer kommerzieller digitaler Produkte. Die Geldgeber der Forschung (eingeschlossen die Öffentlichkeit, die durch Steuerzahlungen die Forschung finanzieren) und die Arbeitgeber der Autoren (Universitäten, Forschungseinrichtungen, die die Gehälter zahlen) teilen dieses Anliegen hinsichtlich der Maximierung des Zugangs und der Nutzung der gemeinsamen Forschungsergebnisse. „Publish or Perish“ verweist auf einen Handlungszwang in der Wissenschaft (den es lang vor der Digitalität gab), der Wissenschaftler verpflichtet, zu forschen und die Forschungsergebnisse dergestalt öffentlich zu machen, dass diese von anderen Wissenschaftlern genutzt und weitergeführt werden können und somit alle von einem geteilten, kumulativen Erkenntniswachstum profitieren. Die Gegenleistung für die Autoren ist bereits durch ihre Karriere, ihre Forschungsbedingungen, ihre Forschungsleistungen genauso wie die Rezeption und Wirkung ihrer Erkenntnisse erbracht. Open Access maximiert diese Effekte. Aus diesem Grund übernehmen Fördereinrichtungen und Universitäten in aller Welt – Deutschland bislang ausgenommen – Richtlinien, in denen Forscher verpflichtet werden, den Zugang zu ihren (gratis erbrachten) begutachteten Forschungsartikeln (nicht zu ihren auf Verwertung ausgelegten Büchern!) allen frei über das Web per Selbstarchivierung zu ermöglichen. Diese Open Access-Mandate zielen nicht darauf ab, Autoren zur Freigabe ihrer Artikel zu zwingen (sie verfolgen dies längst und höchst freiwillig) sondern um sie dazu zu bewegen, diese freien (bereits publizierten) frei zugänglich in das Web zu stellen. Hier wird eine verstärkte Durchsetzung der Leitlinien notwendig, da einige Autoren annehmen, dass es sie illegal handeln, wenn sie ihre Artikel frei zugänglich machen. Andere gehen davon aus, dass ihre Zeitschriften eine solche Zugänglichmachung untersagen und andere wiederum glauben, dass die Selbstarchivierung viel Aufwand nach sich zieht. Die Mandate formalisieren die Tatsache, dass der freie Zugang (Open Access) legal ist, dass mindestens 63% der Zeitschriften die Zugänglichmachung über Open Access bereits unmittelbar nach der Publikation gestatten und weitere 34% dies nach einem Embargozeitraum zulassen (während dessen E-Prints auf Anfragen per E-Mail den unmittelbaren Nutzungsbedarf für die Forschung abdecken). Zudem braucht es nur wenige Minuten Zeitaufwand, um einen Artikel selbst zu archivieren. Dr. Reuss weiß all dieses vermutlich, da er bereits selbst seine „give-away“-Artikel im Netz frei zugänglich gemacht hat. Er addierte leider zwei und zwei noch nicht zusammen, wenn die Open-Access-Richtlinien mit dem Google-Book-Scanning-Programm vermengt und an dieser Stelle nicht gründlicher nachfragt. Sonst hätte er erkannt, dass diese beiden Aspekte vollkommen verschieden voneinander sind. Stattdessen entwirft er eine zusammenhanglose Petition, in der Fragen des Open Access und die des Umgangs von Google mit dem Urheberrecht als ein und derselbe Problemkreis erscheinen. Im Gegensatz dazu zeigen internationale Umfragen bei Autoren aller Disziplinen (die Geisteswissenschaften eingeschlossen) wiederholt, dass 95 % der Autoren ihre "give-awa"y-Zeitschriften-Artikel nach dem Open Access-Verfahren bereitstellen würden, wenn ihre Universitäten und/oder Geldgeber dies einfordern würden (80% der Autoren würden dies gern tun). Sie benötigen dafür die Mandate als Sicherheit und Unterstützung. Mehrere zehntausend Forscher und ihre Institutionen – also weitaus mehr, als den Heidelberger Appell unterschrieben haben – unterzeichneten einen Appell an die Europäische Kommission, in dem sie diese auffordern, Open Access entsprechend zu unterstützen. <strong>“Noch nie in der Geschichte war die Zahl der Publikationen, von Büchern, Zeitschriften und elektronischen Veröffentlichungen so groß wie heute, war die Entscheidungsfreiheit der Autoren in einem so hohen Maß gewährleistet. Die »Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen« will die Autoren dagegen auf eine bestimmte Publikationsform verpflichten. Dies dient nicht der Verbesserung der wissenschaftlichen Information.“</strong> Die Publikationsform ist schlichtweg dieselbe Form der Publikation, die Autoren bisher praktizieren: die Veröffentlichung in einer Peer-Review-Zeitschrift ihrer Wahl. Dazu tritt die OA-Veröffentlichung. (Gerechterweise muss eingestanden werden, dass bei der Frage, wie die Artikel frei zugänglich gemacht werden sollen auch unter den Open Access-Vertretern einige Unsicherheit herrscht. „Green Road“ zu Open Access ist für Autoren gedacht, die ihre Beiträge in einer traditionellen Zeitschrift ihrer Wahl veröffentlichen wollen und das angenommene und begutachtete Manuskript mittels Selbstarchivierung frei über das Repositorium ihrer Institution zugänglich machen. Die „Golden Road“ zu Open Access spricht Autoren an, die ihre Artikel in einer OA-Zeitschrift veröffentlichen wollen. Diese Zeitschriften veröffentlichen sämtliche Beiträge online und frei zugänglich. Für welche Zeitschrift sich ein Autor entscheidet, bleibt ihm überlassen. Was hier also unterstützt wird, ist nicht die „Publikationsform“, sondern eine bestimmte Form, Zugang zu gewähren: den Artikel zu publizieren, wann und wo der Autor es möchte.) Niemand versucht Autoren in irgendeiner Form in ihrer Entscheidung, was sie wann, wo und wie publizieren, einzugrenzen. Open Access-Mandate beziehen sich ausschließlich auf die Möglichkeiten, den Zugang zu der jeweils gewählten Publikationsform zu maximieren (und gelten nur für begutachtete "give-away" Forschungsartikel.) <strong> “Die Unterzeichner appellieren nachdrücklich an die Bundesregierung und die Regierungen der Länder, das bestehende Urheberrecht, die Publikationsfreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre entschlossen und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen. Die Politik steht in der Pflicht, den individual-rechtlichen Ansprüchen, die sich an die Herstellung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken knüpfen, auf nationaler wie internationaler Ebene Geltung zu verschaffen. Die Freiheit von Literatur, Kunst und Wissenschaft ist ein zentrales Verfassungsgut. Verlieren wir sie, verlieren wir unsere Zukunft.“</strong> Open Access befindet sich in vollständiger Übereinstimmung mit den existierenden Urheberrechtsbestimmungen. Das Einzige, was gefordert wird, ist, dass Verlage die Autoren von „give-away“-Artikeln nicht in ihrem Recht einschränken, ihre Artikel frei und online über Selbstarchivierung zugänglich zu machen – so wie es Herr Reuß versucht. Warum aber kämpft Herr Reuss mit der Vorspiegelung, es ginge ihm um die Rechte und die Freiheit der Autoren, gegen dieses Recht der Autoren? Hier eine grobe – nicht autorisierte – Übersetzung (zum englischen Original):

Die Publikationsfreiheit und der Urheberrechtsschutz

“Das verfassungsmäßig verbürgte Grundrecht von Urhebern auf freie und selbstbestimmte Publikation ist derzeit massiven Angriffen ausgesetzt und nachhaltig bedroht.“

Diese pauschale Aussage zu den “Autoren” im Allgemeinen vermischt (1) berechtigte Sorgen bezüglich dem unberechtigten Herunterladen von Büchern, für die die Autoren ein Honorar bekommen („non-give-away“) sowie (2) durch die Autoren von begutachteten Artikeln in Peer Review-Zeitschriften, die ohne Honraranspruch erscheinen („give-away“). Der Open-Access-Bewegung geht es um letztere.

Die Publikationsrechte der Autoren werden dabei weder hinsichtlich des Inhaltes noch des Publikationsmediums in irgendeiner Form bedroht oder hinterfragt.

„International wird durch die nach deutschem Recht illegale Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke geistiges Eigentum auf Plattformen wie GoogleBooks und YouTube seinen Produzenten in ungeahntem Umfang und ohne strafrechtliche Konsequenzen entwendet.“

Dies bezieht sich auf das Raubkopieren der „non-give-away“ Texte. Die Sorge ist an dieser Stelle berechtigt, steht aber in keiner Beziehung zur Open Access Bewegung und den „give-away“-Artikeln der Forscher.

“Gleichzeitig propagiert national die »Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen« (Mitglieder: Wissenschaftsrat, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Leibniz-Gesellschaft, Max Planck-Institute u. a.) weitreichende Eingriffe in die Presse- und Publikationsfreiheit, deren Folgen grundgesetzwidrig wären.“

Diese Aussage bezieht sich auf die Bemühungen der Forschungsorganisationen, begutachtete Zeitschriftenartikel nach dem Open Access Prinzip online frei zugänglich zu machen, so dass sie von allen Interessierten gelesen, genutzt, angewendet und zitiert werden können und nicht nur von denjenigen, deren Institution sich das Abonnement der Zeitschrift, in der die Artikel erschienen, leisten kann. Dies betrifft solche Texte, mit denen der Autor keine Vergütung über den Verkauf zu erzielen sucht oder bekommt (bzw. niemals erzielen suchte oder bekam), also nicht einen Cent Anteil am kommerziellen Verwertungserlös erhält. Der Autor strebt nach maximaler Reichweite und Wirkung. Weder die Presse- noch die Publikationsfreiheit stehen dabei zur Debatte.

„Autoren und Verleger lehnen alle Versuche und Praktiken ab, das für Literatur, Kunst und Wissenschaft fundamentale Urheberrecht, das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Presse- und Publikationsfreiheit zu untergraben. Es muß auch künftig der Entscheidung von Schriftstellern, Künstlern, Wissenschaftlern, kurz: allen Kreativen freigestellt bleiben, ob und wo ihre Werke veröffentlicht werden sollen. Jeder Zwang, jede Nötigung zur Publikation in einer bestimmten Form ist ebenso inakzeptabel wie die politische Toleranz gegenüber Raubkopien, wie sie Google derzeit massenhaft herstellt.“

Die Autoren sind frei, alles zu publizieren was sie möchten und wo sie es möchten. Niemand untergräbt das Urheberrecht, speziell der “non-give-away” und auf Vergütung abzielenden Arbeiten (zu denen die meisten Monographien und journalistischen Arbeiten zählen), bei denen Piraterie das Urheberrecht der Autoren verletzt.

Aber nicht alle Autoren streben danach, ihrer Texte zu verkaufen bzw. zu lizensieren. Die in den 25.000 Peer-Review-Zeitschriften jährlich publizierten 2,5 Millionen Artikel (alle Disziplinen, Länder und Sprachen zusammengenommen) werden allesamt von den Autoren ohne Honoraranspruch und ausschließlich für die Rezeption und Nutzung für weitere Forschung geschrieben. Diese Autoren beanspruchen das Urheberrecht, um ihre Autorenschaft und die Integrität der Texte abzusichern (z. B. um sie vor Plagiarismus und Bearbeitung zu schützen). Sie möchten jedoch ihre Texte frei online zur Verfügung stellen, so dass alle potentiellen Nutzer Zugang erhalten und diese nutzen können.

Es gibt keine Art von Zwang bei diesen Autoren. Weder sind sie Buchautoren noch Journalisten, die für ihre Texte ein Honorar bekommen, noch Erzeuger anderer kommerzieller digitaler Produkte.

Die Geldgeber der Forschung (eingeschlossen die Öffentlichkeit, die durch Steuerzahlungen die Forschung finanzieren) und die Arbeitgeber der Autoren (Universitäten, Forschungseinrichtungen, die die Gehälter zahlen) teilen dieses Anliegen hinsichtlich der Maximierung des Zugangs und der Nutzung der gemeinsamen Forschungsergebnisse. „Publish or Perish“ verweist auf einen Handlungszwang in der Wissenschaft (den es lang vor der Digitalität gab), der Wissenschaftler verpflichtet, zu forschen und die Forschungsergebnisse dergestalt öffentlich zu machen, dass diese von anderen Wissenschaftlern genutzt und weitergeführt werden können und somit alle von einem geteilten, kumulativen Erkenntniswachstum profitieren. Die Gegenleistung für die Autoren ist bereits durch ihre Karriere, ihre Forschungsbedingungen, ihre Forschungsleistungen genauso wie die Rezeption und Wirkung ihrer Erkenntnisse erbracht. Open Access maximiert diese Effekte.

Aus diesem Grund übernehmen Fördereinrichtungen und Universitäten in aller Welt – Deutschland bislang ausgenommen – Richtlinien, in denen Forscher verpflichtet werden, den Zugang zu ihren (gratis erbrachten) begutachteten Forschungsartikeln (nicht zu ihren auf Verwertung ausgelegten Büchern!) allen frei über das Web per Selbstarchivierung zu ermöglichen.

Diese Open Access-Mandate zielen nicht darauf ab, Autoren zur Freigabe ihrer Artikel zu zwingen (sie verfolgen dies längst und höchst freiwillig) sondern um sie dazu zu bewegen, diese freien (bereits publizierten) frei zugänglich in das Web zu stellen.

Hier wird eine verstärkte Durchsetzung der Leitlinien notwendig, da einige Autoren annehmen, dass es sie illegal handeln, wenn sie ihre Artikel frei zugänglich machen. Andere gehen davon aus, dass ihre Zeitschriften eine solche Zugänglichmachung untersagen und andere wiederum glauben, dass die Selbstarchivierung viel Aufwand nach sich zieht. Die Mandate formalisieren die Tatsache, dass der freie Zugang (Open Access) legal ist, dass mindestens 63% der Zeitschriften die Zugänglichmachung über Open Access bereits unmittelbar nach der Publikation gestatten und weitere 34% dies nach einem Embargozeitraum zulassen (während dessen E-Prints auf Anfragen per E-Mail den unmittelbaren Nutzungsbedarf für die Forschung abdecken). Zudem braucht es nur wenige Minuten Zeitaufwand, um einen Artikel selbst zu archivieren.

Dr. Reuss weiß all dieses vermutlich, da er bereits selbst seine „give-away“-Artikel im Netz frei zugänglich gemacht hat. Er addierte leider zwei und zwei noch nicht zusammen, wenn die Open-Access-Richtlinien mit dem Google-Book-Scanning-Programm vermengt und an dieser Stelle nicht gründlicher nachfragt. Sonst hätte er erkannt, dass diese beiden Aspekte vollkommen verschieden voneinander sind. Stattdessen entwirft er eine zusammenhanglose Petition, in der Fragen des Open Access und die des Umgangs von Google mit dem Urheberrecht als ein und derselbe Problemkreis erscheinen.

Im Gegensatz dazu zeigen internationale Umfragen bei Autoren aller Disziplinen (die Geisteswissenschaften eingeschlossen) wiederholt, dass 95 % der Autoren ihre “give-awa”y-Zeitschriften-Artikel nach dem Open Access-Verfahren bereitstellen würden, wenn ihre Universitäten und/oder Geldgeber dies einfordern würden (80% der Autoren würden dies gern tun). Sie benötigen dafür die Mandate als Sicherheit und Unterstützung. Mehrere zehntausend Forscher und ihre Institutionen – also weitaus mehr, als den Heidelberger Appell unterschrieben haben – unterzeichneten einen Appell an die Europäische Kommission, in dem sie diese auffordern, Open Access entsprechend zu unterstützen.

“Noch nie in der Geschichte war die Zahl der Publikationen, von Büchern, Zeitschriften und elektronischen Veröffentlichungen so groß wie heute, war die Entscheidungsfreiheit der Autoren in einem so hohen Maß gewährleistet. Die »Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen« will die Autoren dagegen auf eine bestimmte Publikationsform verpflichten. Dies dient nicht der Verbesserung der wissenschaftlichen Information.“

Die Publikationsform ist schlichtweg dieselbe Form der Publikation, die Autoren bisher praktizieren: die Veröffentlichung in einer Peer-Review-Zeitschrift ihrer Wahl. Dazu tritt die OA-Veröffentlichung.

(Gerechterweise muss eingestanden werden, dass bei der Frage, wie die Artikel frei zugänglich gemacht werden sollen auch unter den Open Access-Vertretern einige Unsicherheit herrscht. „Green Road“ zu Open Access ist für Autoren gedacht, die ihre Beiträge in einer traditionellen Zeitschrift ihrer Wahl veröffentlichen wollen und das angenommene und begutachtete Manuskript mittels Selbstarchivierung frei über das Repositorium ihrer Institution zugänglich machen.
Die „Golden Road“ zu Open Access spricht Autoren an, die ihre Artikel in einer OA-Zeitschrift veröffentlichen wollen. Diese Zeitschriften veröffentlichen sämtliche Beiträge online und frei zugänglich. Für welche Zeitschrift sich ein Autor entscheidet, bleibt ihm überlassen. Was hier also unterstützt wird, ist nicht die „Publikationsform“, sondern eine bestimmte Form, Zugang zu gewähren: den Artikel zu publizieren, wann und wo der Autor es möchte.)

Niemand versucht Autoren in irgendeiner Form in ihrer Entscheidung, was sie wann, wo und wie publizieren, einzugrenzen. Open Access-Mandate beziehen sich ausschließlich auf die Möglichkeiten, den Zugang zu der jeweils gewählten Publikationsform zu maximieren (und gelten nur für begutachtete “give-away” Forschungsartikel.)

“Die Unterzeichner appellieren nachdrücklich an die Bundesregierung und die Regierungen der Länder, das bestehende Urheberrecht, die Publikationsfreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre entschlossen und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen. Die Politik steht in der Pflicht, den individual-rechtlichen Ansprüchen, die sich an die Herstellung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken knüpfen, auf nationaler wie internationaler Ebene Geltung zu verschaffen. Die Freiheit von Literatur, Kunst und Wissenschaft ist ein zentrales Verfassungsgut. Verlieren wir sie, verlieren wir unsere Zukunft.“

Open Access befindet sich in vollständiger Übereinstimmung mit den existierenden Urheberrechtsbestimmungen. Das Einzige, was gefordert wird, ist, dass Verlage die Autoren von „give-away“-Artikeln nicht in ihrem Recht einschränken, ihre Artikel frei und online über Selbstarchivierung zugänglich zu machen – so wie es Herr Reuß versucht. Warum aber kämpft Herr Reuss mit der Vorspiegelung, es ginge ihm um die Rechte und die Freiheit der Autoren, gegen dieses Recht der Autoren?

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Von: Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6906/index.html?cpage=1#comment-703286 Ben Wed, 06 May 2009 19:07:05 +0000 http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6906#comment-703286 Mal sehen, was sich machen lässt. Mehr später. Mal sehen, was sich machen lässt. Mehr später.

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Von: Stevan Harnad http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6906/index.html?cpage=1#comment-703284 Stevan Harnad Wed, 06 May 2009 17:42:50 +0000 http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6906#comment-703284 Ich kann Deutsch ein wenig sprechen und verstehen, aber nicht genug um meine Bemerkungen über die HA zu übersetzen können. Für die morgige Sitzung in Berlin über das Urheberrecht wäre es eine große Hilfe, wenn jemand so freundlich meine Bemerkungen zu übersetzen würde. Ich kann Deutsch ein wenig sprechen und verstehen, aber nicht genug um meine Bemerkungen über die HA zu übersetzen können. Für die morgige Sitzung in Berlin über das Urheberrecht wäre es eine große Hilfe, wenn jemand so freundlich meine Bemerkungen zu übersetzen würde.

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