IBI-Weblog » Rechtsprechung http://weblog.ib.hu-berlin.de Weblog am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin Wed, 28 Jun 2017 08:24:09 +0000 en hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.0.4 Den Stick kannst Du vergessen: das Darmstadt-Urteil ist da. http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6969/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6969/index.html#comments Thu, 14 May 2009 17:09:41 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6969 So, jetzt wissen wir’s (für’s erste): Bibliotheken dürfen urheberrechtlich geschützte Bücher, die sie digitalisiert haben, ihren Nutzern nur an speziellen Leseterminals zugänglich machen. Mit dieser am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main wird den Bibliotheken untersagt, ihren Nutzern die Gelegenheit zur digitalen Vervielfältigung der eingescannten Bücher zu geben. Frisch über ddp/Yahoo: Bibliotheken dürfen [...]]]>

So, jetzt wissen wir’s (für’s erste):

Bibliotheken dürfen urheberrechtlich geschützte Bücher, die sie digitalisiert haben, ihren Nutzern nur an speziellen Leseterminals zugänglich machen. Mit dieser am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main wird den Bibliotheken untersagt, ihren Nutzern die Gelegenheit zur digitalen Vervielfältigung der eingescannten Bücher zu geben.

Frisch über ddp/Yahoo: Bibliotheken dürfen digitalisierte Bücher nicht an Nutzer weitergeben

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat zeitnah den Kommentar zum Urteil und sieht mit einer gewissen Erleichterung (“Studieren geht über Kopieren”) die Studierenden vor der Versuchung, in die sie die Bibliotheken führen wollten, geschützt:

Für die Studenten heißt es, dass sie – sofern sie die 22 Euro für Historiker Schulzes Werk auszugeben scheuen – tatsächlich in der Bibliothek lesen müssen und der Verführung, erst einmal zu kopieren, um später weiterzusehen, weniger ausgesetzt sind.

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