Archive for the 'Recht' Category

Urheberrecht und offene Dokumentenstandards im Bundestag

Am Donnerstag, den 5. Juli, findet gegen 15-16 Uhr im Bundestag die 2. und 3. Lesung des Regierungsentwurfes zum „Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ statt. Zusätzlich geht es um die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages zum Antrag der FDP-Fraktion „Die Modernisierung des Urheberrechts muss fortgesetzt werden“.

In der Nacht von Donnerstag (5.7.2007) auf Freitag (6.7.2007) werden gegen 2:20 Uhr im Bundestag die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zum Antrag der CDU/CSU und der SPD „Den Wettbewerb stärken, den Einsatz offener Dokumentenstandards und offener Dokumentenaustauschformate fördern“ beraten. Wer sich für den Antrag interessiert, kann ihn sich über den Dokumentenserver des Bundestages mit der Drucksachennummer 16/5602 recherchieren.

Das neue Telemediengesetz

Am 18. Januar 2007 hat der Deutsche Bundestag ein neues Internetgesetz verabschiedet, das Telemediengesetz (TMG). Am 1. März 2007 ist das TMG in Kraft getreten Auf www.Law-Vodcast.de gibt es einen Video-Film zum Thema “Das neue Telemediengesetz”, der das Thema in elf unterhaltsamen Minuten deutlich verständlicher macht. Unter http://www.Telemedien-und-Recht.de gibt es weitere Infos zum TMG. (via Dr. Bahr-Rechtsnewsletter 21. KW).

Urteil: Artikelversand per E-Mail ungesetzlich

Zurück ins Mittelalter? Nun ja, zumindest sind wir auf dem besten Weg dahin:

“Muss Deutschland im digitalen Zeitalter zurück zur Papierkopie? Das Oberlandesgericht München hat gestern im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Börsenverein und dem Dokumentenversanddienst subito sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. Nach Auffassung der Münchener Richter verstößt der Service gegen das geltende Urheberrecht und darf in dieser Form nicht weitergeführt werden. [...] Der Versand von kopierten Artikeln aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften per E-Mail verstößt gegen geltendes Recht – das ist die Kernaussage des gestern vom Oberlandesgericht München verkündeten Urteils. Vorbehaltlich der Revision durch subito würde dieses Urteil die Forschung am Wissenschaftsstandort Deutschland maßgeblich verändern.” (via campus-med).

Historische juristische Druckwerke “wiedergefunden”

Die Berliner Zeitung berichtet heute, dass unter im Krieg ausgelagerten Beständen des Berliner Kammergerichtes einige sehr wertvolle Werke entdeckt wurden. Die Staatsbibliothek (der DDR) hat die insgesamt 60.000 Bände in einer Scheune im Barnim aufbewahren lassen.

Turnitin oder Turnitoff? Plagiat-Erkennungssoftware an Universitäten.

A growing number of institutions are experimenting with Web-based plagiarism detection software systems, like Turnitin. The software allows faculty to check student papers against, in the case of Turnitin, “billions of pages from both current and archived instances of the internet, millions of student papers previously submitted to Turnitin, and commercial databases of journal articles and periodicals.”

Passend als Nachbereitung zu dem sehr interessanten Problematisierungsvortrag von Bernd Schmid-Ruhe auf dem Bibliothekskongress (Plagiarismus und Informationskompetenz: Aspekte gewollter und ungewollter wissenschaftlicher Unredlichkeit, .doc) ist ein Beitrag von Michael J. Hemment in seinem Research-Forward-Blog: Should Faculty Turnitin?

Seine Antwort ist, dass man aus rechtlichen Gründen eher davon absehen sollte:

However, even if PSDs like Turnitin are in strict compliance with the law, academic institutions should carefully consider the implications of having the intellectual property of students held indefinitely in the database of a company that can profit from the material and share it with third parties

Gemeinfreies bleibt gemeinfrei, Normdaten fast frei

Im Rahmen des 3. Leipziger Kongress für Information und Bibliothek hat Wikimedia Deutschland Empfehlungen zu Rechten bei Digitalisierungsprojekten veröffentlicht: Mit einer Textvorlage können Projekte kennzeichnen, dass die von ihnen digitalisierten gemeinfreien Werke auch auch in digitaler Form gemeinfrei bleiben (Grundsatz: “Gemeinfreies bleibt gemeinfrei”). Zu den Personen, von denen auf der Veranstaltung positives Feedback zu dieser Forderung gekommen ist, gehört unter Anderem Frau Dr. Niggemann, Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek.
Auf der Abschlussveranstaltung teilte Dr. Rolf Griebel, der Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek mit, dass die Staatsbibliothek im Rahmen ihrer Kooperation mit Google von dem Unternehmen Kopien der Digitalisate zur uneingeschränkten Nutzung bekommt. Damit kann kann sie also auch die Digitalisate entsprechend den Empfehlungen von Wikimedia bereitstellen. Ich hoffen daher, dass noch viele weitere Bibliotheken Kooperationen mit Google eingehen, damit die Masse an gemeinfreien Werken digitalisiert und zur allen Menschen zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden kann.

Ebenfalls erfreulich ist was Reinhard Altenhöner von der Deutschen Nationalbibliothek in seinem Vortrag zu “Normdaten als Wissensknoten im Netz” auf die Frage nach der Nutzbarkeit von Normdaten mitteilte: Die Normdaten können genutzt werden, solange nicht die gesamte Datenbank kopiert und kommerziell verwendet wird. Dies ist eigentlich selbstverständlich, denn ohne die Verfügbarkeit wäre die gesamte Nutzung im Semantic Web, von der Herr Altenhöner in Vortrag sprach, hinfällig – in dieser Deutlichkeit war es vielen Anwesenden aber bisher nicht bewußt.

Googles Masterplan

Hier mal ein studentischer Beitrag der Hochschule Ulm zum Thema Zukunft mit Google. Das Video basiert auf Informationen aus dem Werk “The Google Story” von David A. Vise und Mark Malseed. Der Film zeigt nicht nur die positiven Seiten von Google. Er möchte uns auch auf die eventuell damit verbundenen Probleme und negativen Zukunftsentwicklungen aufmerksam machen.

Viel Spaß beim Schauen (das Video selbst ist übrigens auch ganz schick geworden…)

PS: Quelle InetBib

Antwort von Frau Lux zum Offenen Brief

Da die Kommentarfunktion leider ausgefallen ist, gibt es jetzt eben ein eigenes Posting dazu. Frau Lux hat heute in Inetbib auf den offenen Brief reagiert:

“Sehr geehrte Herren,

der DBV-Vorstand bedauert außerordentlich, dass Sie als namhafte Vertreter des Subito e.V. Ihre Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme des DBV und des Börsenvereins zu den §§ 52b und 53a Reg.E. zum Anlass nehmen, Ihr Vertrauen in Ihren Verband in Frage zu stellen. Es ist mir deshalb ein großes Bedürfnis, mich Ihrer Kritik zu stellen. Continue reading ‘Antwort von Frau Lux zum Offenen Brief’

DRM: Drop it like it’s hot, sagt Steve Jobs und meint die Labels

Apple Inc. indicated it would open its iTunes store to other portable players besides its ubiquitous iPod if the world’s major record labels abandoned the anti-piracy technology that serves as the industry’s security blanket.

Steve Jobs trägt sein Schärflein zur DRM-Debatte bei, wie AP meldet: Apple: Record Labels Should Drop DRM

Geistiges Eigentum richtig schützen

In München gibt es jetzt einen eigenen Elite-Master zum Thema: Master of Intellectual Property Law. “Das MIPLC ist ein Projekt vier renommierter Partner: des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, der Universität Augsburg, der Technischen Universität München und der George Washington University Law School. Diese Institutionen bündeln ihre Kompetenzen und Kapazitäten um einem hoch qualifizierten Nachwuchs aus den Rechts- , Natur- , Ingenieur- oder Wirtschaftswissenschaften exzellente Ausbildungs- und Forschungsmöglichkeiten auf dem Gebiet des Rechts des Geistigen Eigentums anzubieten.” (via e-fellows.net)