IBI-Weblog » Hamburger Landgericht http://weblog.ib.hu-berlin.de Weblog am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin Wed, 28 Jun 2017 08:24:09 +0000 en hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.0.4 Täter/-in Google. Und was es für die vernetzte Gesellschaft ist. http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6136/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6136/index.html#comments Tue, 21 Oct 2008 09:50:35 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6136 Irgendwann kann man die Beschreibung, welche das Hamburger Landgericht in Bezug auf Google liefert, sicher einmal zitieren: “Die Kammer verkennt nicht, dass Suchmaschinen, wie sie die Beklagte erfolgreich betreibt, von essentieller Bedeutung für die Strukturierung der dezentralen Architektur des World Wide Web, für das Lokalisieren von weit verstreuten Inhalten und Wissen und damit letztlich für [...]]]>

Irgendwann kann man die Beschreibung, welche das Hamburger Landgericht in Bezug auf Google liefert, sicher einmal zitieren:

“Die Kammer verkennt nicht, dass Suchmaschinen, wie sie die Beklagte erfolgreich betreibt, von essentieller Bedeutung für die Strukturierung der dezentralen Architektur des World Wide Web, für das Lokalisieren von weit verstreuten Inhalten und Wissen und damit letztlich für die Funktionsfähigkeit einer vernetzten Gesellschaft sind.”

So ist es also auf den Punkt gebracht. Angenommen die unsrige ist eine vernetzte Gesellschaft, so hängt ihre Funktionsfähigkeit von einem einzigen kommerziellen Akteur ab – nämlich Google. Das Hamburger Landgericht lässt sich dennoch nicht bremsen und wendet das Urheberrecht aus einer Gesellschaft vor dem Netz auf diese im Netz an und untersagt ihrem informationsstrukturierenden Grundpfeiler Google, bestimmte Bildinhalte in seinem Bildersuchdienst zur Verfügung zu stellen. Mehr dazu kann man in der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nachlesen, die sich nebenbei aber konsequent gegen die Übernahme der feminisierenden Benennung Googles als “Täterin” durch das Gericht streubt und lieber mit dem generischen Maskulinum titelt: Der Täter heißt Google

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