IBI-Weblog » Recht http://weblog.ib.hu-berlin.de Weblog am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin Wed, 28 Jun 2017 08:24:09 +0000 en hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.0.4 SHK bei Salans FMC SNR Denton Europe LLP für die Berliner Bibliothek gesucht! http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=12178/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=12178/index.html#comments Wed, 06 Nov 2013 15:48:56 +0000 Ulrike http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=12178 Folgendes Angebot erreichte uns am IBI: Wir suchen zum 1.12.2013 eine studentische Hilfskraft für unsere Berliner Bibliothek. Ihr Aufgabengebiet umfasst Hilfstätigkeiten im alltäglichen Ablauf, Loseblatt-Sammlungen nachsortieren, recherchieren, kopieren usw. Wir suchen eine Hilfskraft, gerne auch erst im 2.od. 3. Semester, die für 2 Tage pro Woche (ca. 14 h) in unserem netten Team arbeiten möchte. [...]]]>

Folgendes Angebot erreichte uns am IBI:

Wir suchen zum 1.12.2013 eine studentische Hilfskraft für unsere Berliner Bibliothek. Ihr Aufgabengebiet umfasst Hilfstätigkeiten im alltäglichen Ablauf, Loseblatt-Sammlungen nachsortieren, recherchieren, kopieren usw. Wir suchen eine Hilfskraft, gerne auch erst im 2.od. 3. Semester, die für 2 Tage pro Woche (ca. 14 h) in unserem netten Team arbeiten möchte. Der Stundenlohn beträgt 11,00 €. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail agneta.lullies@dentons.com oder postalisch unter Dentons LLP, Agneta Lullies, Markgrafenstr. 33, 10117 Berlin.

Jeannette Brendtner
Librarian

D +49 30 26 47 39 38
F +49 30 26 47 39 68

For and on behalf of:
Salans FMC SNR Denton Europe LLP
Markgrafenstraße 33
10117 Berlin
Germany

jeannette.brendtner@dentons.com
dentons.com

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Jan-Hendrik Olbertz zum Thema HU & Promotionsrecht http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=8787/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=8787/index.html#comments Thu, 12 May 2011 12:58:01 +0000 MiVo http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=8787 Die Plagiatsaffären um Karl-Theodor zu Guttenberg und Silvana Koch-Mehrin konnten in den letzten Wochen und Monaten ja mehr als einmal ein höhnisches Grinsen auf die Lippen zaubern. Gestern erst gab die Untersuchungskommission der Universität Bayreuth ihr Urteil zu den Plagiatsvorwürfen gegenüber dem Ex-Verteidigungsminister bekannt (jaaa, er hat vorsätzlich getäuscht… wer hätte es gedacht) und Koch-Mehrin [...]]]>

Die Plagiatsaffären um Karl-Theodor zu Guttenberg und Silvana Koch-Mehrin konnten in den letzten Wochen und Monaten ja mehr als einmal ein höhnisches Grinsen auf die Lippen zaubern. Gestern erst gab die Untersuchungskommission der Universität Bayreuth ihr Urteil zu den Plagiatsvorwürfen gegenüber dem Ex-Verteidigungsminister bekannt (jaaa, er hat vorsätzlich getäuscht… wer hätte es gedacht) und Koch-Mehrin trat von ihren Ämtern zurück (auch hier gibt es eigentlich wenig Grund zu Mitleid, zumal sie ja ihren Sitz im Straßburger Parlament behalten will – nur so ein halber Rücktritt also).

Heute dann ein Interview des HU-Präsidenten mit der Berliner Morgenpost, in dem er laut über mögliche Folgen dieser Skandälchen nachdenkt. Jan-Hendrik Olbertz kündigt an, dass er sich für ein verschärftes Promotionsrecht in seinem Hause einsetzen werde:

“Ich dringe darauf, dass es künftig eine Rahmenpromotionsordnung gibt, die vorschreibt, dass Abschlussarbeiten immer auch in elektronischer Form abgegeben werden. Damit wenigstens immer die Möglichkeit besteht, sie auch in Bezug auf unerlaubte Übereinstimmungen mit anderen Arbeiten zu überprüfen.”

Na, wollen wir doch mal abwarten, was daraus wird – die Mühlen mahlen ja bekanntlich langsam im Universitätsbetrieb. Diese Angelegenheit scheint der HU noch nicht mal eine Pressemeldung auf den eigenen Seiten wert.

Was unser Präsident in dem Interview nicht erwähnt, ist, wie eine solche Überprüfung eigentlich vorgenommen wird. Stichwort Plagiaterkennungssoftware. Diese ist übrigens Thema des nächsten BBKs am 17.05.2011: Plagiatserkennungssoftware: Wundermittel oder Zeitverschwendung -Prof. Dr. Debora Weber-Wulff (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin)

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Vernetzungstage 2011 und IUWIS-Workshop “Urheberrecht und Repositorien”: Programm online und Registrierung offen http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=8566/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=8566/index.html#comments Wed, 19 Jan 2011 14:18:01 +0000 Maxi http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=8566 Die Vernetzungstage 2011 und der IUWIS-Workshop “Urheberrecht und Repositorien” finden vom 2. bis 4. März an der Universität Osnabrück statt. Auf der Tagungswebseite sind das  Tagungsprogramm und alle notwendigen Informationen nachzulesen sowie das Anmeldeformular zu finden. Wir bitten um baldmögliche Registrierung, da wir nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmerplätzen zur Verfügung stellen können. Die Vernetzungstage [...]]]>

Die Vernetzungstage 2011 und der IUWIS-Workshop “Urheberrecht und Repositorien” finden vom 2. bis 4. März an der Universität Osnabrück statt. Auf der Tagungswebseite sind das  Tagungsprogramm und alle notwendigen Informationen nachzulesen sowie das Anmeldeformular zu finden. Wir bitten um baldmögliche Registrierung, da wir nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmerplätzen zur Verfügung stellen können.

Die Vernetzungstage 2011 werden vom DFG-Projekt „Open-Access-Netzwerk 2“ (OA-Netzwerk) in Zusammenarbeit mit Zusammenarbeit mit dem Projekt IUWIS und der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e. V. (DINI) gestaltet und an der Universität Osnabrück durch das Institut für wissenschaftliche Information Osnabrück e.V. (IWI) ausgerichtet.

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Copyright, Culture, Creativity, and the Commons http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=8299/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=8299/index.html#comments Tue, 14 Sep 2010 13:06:22 +0000 Elke http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=8299 Die Zeitschrift Computers and Composition hat einen Special Issue herausgebracht, der auch für unser Fach von Interesse sein sollte : Copyright, Culture, Creativity, and the Commons.  Zugang zum Journal gibt es unter : http://www.sciencedirect.com/science/journal/87554615 Unter anderem gibt es folgende Artikel zur Diskussion: James M. Meese, Resistance or Negotiation: An Australian Perspective on Copyright Law’s Cultural [...]]]>

Die Zeitschrift Computers and Composition hat einen Special Issue herausgebracht, der auch für unser Fach von Interesse sein sollte : Copyright, Culture, Creativity, and the
Commons
.  Zugang zum Journal gibt es unter : http://www.sciencedirect.com/science/journal/87554615

Unter anderem gibt es folgende Artikel zur Diskussion:

James M. Meese, Resistance or Negotiation: An Australian Perspective
on Copyright Law’s Cultural Agenda, pp. 167-178

Annette Vee, Carving up the Commons: How Software Patents Are
Impacting Our Digital Composition Environments, pp. 179-192

Tim Laquintano, Manufacturing Scarcity: Online Poker, Digital Writing,
and the Flow of Intellectual Property, pp. 193-201

Jennifer Lee Sano-Franchini, Intellectual Property and the Cultures of
BitTorrent Communities, pp. 202-210

Jeffrey R. Galin, Joan Latchaw, From Incentive to Stewardship: The
Shifting Discourse of Academic Publishing, pp. 211-224

Dan L. Burk, Materiality and Textuality in Digital Rights Management,
pp. 225-234

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Jura mal anders erklärt http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7679/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7679/index.html#comments Wed, 25 Nov 2009 14:40:36 +0000 Elke http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7679 Auch so kann man Jura erklären: Ixplorer 5003 ist eine Science-Fiction-Hörspiel-Serie in der Captain Ormog auf der Suche nach irdischer Intelligenz unterwegs ist und seine Sonde ausgerechnet in einer Anwaltskanzlei auf der Erde landet. Was er da alles so über das Gesetz lernt, lässt ihn doch stellenweise an der Intelligenz dieser Wesen zweifeln. In Folge [...]]]>

Auch so kann man Jura erklären: Ixplorer 5003 ist eine Science-Fiction-Hörspiel-Serie in der Captain Ormog auf der Suche nach irdischer Intelligenz unterwegs ist und seine Sonde ausgerechnet in einer Anwaltskanzlei auf der Erde landet. Was er da alles so über das Gesetz lernt, lässt ihn doch stellenweise an der Intelligenz dieser Wesen zweifeln. In Folge 4 wird unter anderem auf das Urheberrecht eingegangen.

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Books are for use. Die NZZ betrachtet das Urheberrecht im Anschluss an die Frankfurter Tagung und wagt eine interessante These http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7330/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7330/index.html#comments Tue, 21 Jul 2009 09:51:14 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7330 Das angloamerikanische Copyright-Law und das kontinentale Urheberrecht unterscheiden sich massgeblich darin, dass das Copyright auf die Rechte der Verwerter abhebt, jedoch von den persönlichkeitsrechtlichen Belangen des Urhebers wenig weiss. Das Pathos der Rede vom «geistigen Eigentum», das die ideelle Beziehung zwischen Autor und Werk zu einer unveräusserlichen macht, ist dem US-Recht fremd. Dass es auch [...]]]>

Das angloamerikanische Copyright-Law und das kontinentale Urheberrecht unterscheiden sich massgeblich darin, dass das Copyright auf die Rechte der Verwerter abhebt, jedoch von den persönlichkeitsrechtlichen Belangen des Urhebers wenig weiss. Das Pathos der Rede vom «geistigen Eigentum», das die ideelle Beziehung zwischen Autor und Werk zu einer unveräusserlichen macht, ist dem US-Recht fremd. Dass es auch den Europäern fremder wird, daran arbeiten in Europa sowohl Internetpiraten wie auch «nutzerfreundliche» Richter, die erklären, von Diebstahl könne im Internet keine Rede sein, denn wer kopiere, nehme ja niemandem etwas weg.

Im Feuilleton der heutigen Ausgabe der Neuen Zürcher Zeitung erklärt Joachim Güntner im Anschluss an die Frankfurter Tagung von “Roland Reuss und seine[n] Kombattanten” [sic!] noch einmal, dass das Internet nun mal eine verschiedene Rechtsräume übergreifender Kommunikationssphäre ist. Zudem wertet er die Aussage der DFG, dass es keinen Publikationszwang gäbe, als Frucht der Proteste und hat damit in Bezug auf die Aussage selbst vielleicht sogar recht. Nur vom “Zurückrudern” der Deutschen Forschungsgemeinschaft kann man nicht wirklich sprechen, denn es lag gar kein Zwang vor. Auch nicht klar ist, ob er, wenn er etwas abwertend von “zu Copy-Shops mutierenden Bibliotheken” spricht, dies als Argument aus Frankfurt oder als allgemein wahrgenommene Entwicklung sieht.

Der wirklich interessante und bemerkenswerte Aspekt im Artikel ist aber die Vermutung, dass Google überhaupt nicht mit dem Ziel digitalisiert, in den Buchmarkt einzusteigen und es ihm mehr noch kaum um die konkreten Bücher und Buchinhalte selbst geht. Der Autor beruft sich vielmehr auf eine Aussage Auke Haagsmas von der ICOMP, mit dem er davon ausgeht, dass Google die Inhalte der Bücher als Korpus verwendet, um die Entwicklungen seiner “Semantic Web”-Funktionalitäten voranzutreiben:

Google füttere seine Server vor allem deshalb mit Weltliteratur, damit die Suchmaschine die Anfragen der Nutzer gleich übersetzen und ihnen dann Antworten aus vielen Sprachen der Welt liefern könne. Polyglott und zum komplexen Sinnverstehen fähig also soll die Maschine werden, Syntax und Semantik lernen für ihr Kerngeschäft, die Suchanfrage.

Wenn dies korrekt ist, dann würde die Bücher über Google Books ausschließlich als Bonus und Philantropie als Digitalisat angezeigt. Notwendig wäre es aber nicht und Google könnte sich entsprechend entspannt auch die Darstellung untersagen lassen, solange es nur weiter digitalisieren und all die Texte harvesten dürfte, die als Mittel zu einem höheren Zweck dienten. Was man wohl in Heidelberg zu der These sagen würde, dass die eigenen geistigen Leistungen schnöde zum Füttern einer digitalen Maschinerie dienen, der es gar nicht um die Inhalte geht, sondern darum, wie Zeichen und Zeichenketten miteinander in Beziehung stehen? Und was eine semantische Technologie wohl aus der Lyrik Paul Celans lernt? Im Resultat ständen jedenfalls noch ganz andere Celan-Provokationen.

Den Artikel der NZZ gibt es hier: Ist das Urheberrecht ein Papiertiger?

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Thomas Hoeren im Videointerview http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7321/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7321/index.html#comments Sat, 18 Jul 2009 12:46:09 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7321 Der elektrische Reporter hat ein schönes Interview mit Thomas Hoeren zum Problemfeld Urheberrecht, zur Kulturflatrate, Creative Commons, etc. als Video im Angebot: Thomas Hoeren: “Der Kampfbegriff Geistiges Eigentum ist falsch.”]]>

Der elektrische Reporter hat ein schönes Interview mit Thomas Hoeren zum Problemfeld Urheberrecht, zur Kulturflatrate, Creative Commons, etc. als Video im Angebot: Thomas Hoeren: “Der Kampfbegriff Geistiges Eigentum ist falsch.”

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Über Widerstand, Fußabtreter und Respekt: Der Börsenverein hat nun eine eigene Urheberrechtserklärung http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7181/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7181/index.html#comments Mon, 22 Jun 2009 11:17:58 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7181 “Die deutschen Verleger, Buchhändler und Zwischenbuchhändler teilen die im “Heidelberger Appell” ausgedrückte ernste Sorge, dass der fortschreitende Verlust des Respekts vor geistigem Eigentum zu einer dramatischen Verschlechterung der Bedingungen für die Schöpfung und Verbreitung hochwertiger Bücher führen könnte. Sie unterstützen den Widerstand wissenschaftlicher und literarischer Autoren gegen politische Tendenzen, durch die mit dem geistigen Eigentum [...]]]>

“Die deutschen Verleger, Buchhändler und Zwischenbuchhändler teilen die im “Heidelberger Appell” ausgedrückte ernste Sorge, dass der fortschreitende Verlust des Respekts vor geistigem Eigentum zu einer dramatischen Verschlechterung der Bedingungen für die Schöpfung und Verbreitung hochwertiger Bücher führen könnte. Sie unterstützen den Widerstand wissenschaftlicher und literarischer Autoren gegen politische Tendenzen, durch die mit dem geistigen Eigentum zugleich die Freiheit von Wissenschaft und Literatur mit den Füßen getreten wird. [...]“

Zum Ende der Buchtage 2009 erlässt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels nun auch seine eigene Resolution zum Urheberrecht und spricht sich dagegen aus, “dass Beschränkungen des Urheberrechts und fehlgeleitete Open Access-Modelle unternehmerische Initiativen ersetzen und verdrängen.”

Wie bedauerlicherweise üblich in der Diskussion geht es auch hier um nichts geringeres als die grundsätzliche Bedrohung des Kulturschaffens (beispielsweise “hochwertiger Bücher”). Als neues Element wird hier auf die nationalökonomische Spezifik der Wissensindustrie in Deutschland – sofern die Resolution mit “ein Land” Deutschland und nicht z.B. das ähnlich ressourcenarme Dänemark meint – beigefügt:

“Ein Land, dessen nahezu einzige Ressource geistig-schöpferische Leistungen sind, sollte international Vorreiter für die Lösung der schwierigen Problematik des Schutzes geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter sein und sicherstellen, dass kreativ Tätigen die wirtschaftliche Grundlage erhalten bleibt.”

Wieso aber die Fortschrittlichkeit in diesem Nationenwettstreit ausgerechnet in einer Übertragung der zweifellos sehr elaborierten kulturellen Praxen der Analogverwertung in strukturell grundsätzlich anders funktionierende digitalen Kontexte liegen soll, wird nicht einsichtig. Allein schon die kleine Fixierung auf das Medium “Buch” verweist auf eine gewisste Begrenztheit der Wahrnehmung und vor allem ein Misstrauen dem Kunden/Nutzer gegenüber, das davon ausgeht, dieser würde ein schlechtes Digitalisat einem hochwertigen Buch grundsätzlich vorziehen.
Das macht er aber erfahrungsgemäß nicht, denn ein hochwertiges Buch, was immer das “hochwertig” hier tatsächlich bedeutet, bietet ihm eben einen spezifischen Mehrwert, den eine PDF-Datei nicht besitzt. Und umgekehrt. P-Book und E-Book sind grundsätzlich verschiedene Medien und wenn die Idee nur dahin zielt, dass Digitale zu gleichen Bedingungen wie das Gedruckte zu verwerten, dann befinden sich die Verlage auf einem Holzweg.
Man nimmt verständlicherweise an: Das was die Verlage mit der Erschließung des neuen Marktes zusätzlich einzunehmen und an Druck- und Vertriebskosten einzusparen hoffen, wenn sie eine Datei zum Hardcover-Preis verkaufen wollen, könnten sie am Ende vielleicht wieder durch nicht authorisierte Kopien verlieren. Ob das in der Gesamtrechnung stimmt, ist allerdings schwer belegbar. Denn nicht jeder, der ein Buch als Kopie durchscrollt, hätte dieses auch erworben. Und manch einer erwirbt es erst, weil er beim Durchscrollen feststellt, wie gern er es im Regal hätte. Es wirken also durchaus mehrere verschränkte Verhaltensformen. Dass aber der durchschnittliche Buchkunde, der materiell gesehen weniger Greifbares für dasselbe Geld bekommt und obendrein gern als potentiell Krimineller, den man prophylaktisch mit Nutzungsbeschränkungen maßregeln muss, an einem solchen digitalen Buchmarkt wenig Freude hat, ist dagegen absehbar.

Respekt vor dem geistigen Eigentum ließe sich womöglich besser vermitteln, in dem man auch von Verwerterseite nicht derart extrem demonstriert, dass man es ausschließlich als Ware sieht, die es mit der möglichst größten Marge zu verkaufen gilt.

Vermutlich wird es demnächst eher so sein – und darin liegt eine entscheidendere Gefahr für die Verwerter – dass sich hochwertige Bücherin diesem Zusammenhang besser verkaufen werden, als weniger wertige, bei denen man sich vielleicht tatsächlich mit einer Schnupperpassage auf Google Books begnügt, aus der man dann ableitet, dass der Kauf nicht lohnt. Für manche Verlage bedeutet dies eventuell, dass die Querfinanzierung nicht mehr steht. Bei anderen passt es aber vielleicht wieder. Kulturell wäre ein diesbezügliches wachsendes Qualitätsbewusstsein sicher kein sonderlicher Verlust.

Davon abgesehen würde sich der Börsenverein sicher einen Gefallen tun, wenn er das Schwert, welches er im anstehenden Verteilungskampf um die Distributionsmöglichkeiten im Internet gegen Google schärft, nicht gleichzeitig gegen das schummrige Feindbild Open Access richtet. Der Heidelberger Appell hat sich diesbezüglich auf argumentativen Ebene als schrecklich stumpf erwiesen. Sich wider weithin zugänglicher Information bezüglich seiner an dieser Stelle inhaltlichen Verdrehtheit derart renitent darauf zu berufen, zeugt nicht unbedingt von ausgeprägtem Gegenwartssinn und lässt die Frage offen, ob Deutschlands Kulturschaffen unbedingt auf einem solch lahmen Pferd in die digitale Zukunft reiten sollte.

Gegen eine Weitentwicklung des Urheberrechts ist dagegen nichts einzuwenden. Im Gegenteil: Gerade das Wissenschaftsurheberrecht sollte hinsichtlich der Bedingungen digitaler Wissenschaftskommunikation dringend eine neue Form bekommen. Freiheit der Wissenschaft bedeutet nämlich eigentlich auch die Freiheit des Wissenschaftlers, seine Erkenntnis per Open Access bekanntzugeben. Dass die Wahrnehmung dieser Freiheit nur durch Einsicht und nicht durch Zwang erfolgt – jedenfalls in einer Kultur, in der sich der Wissenschaftler bei seiner Erkenntnis nicht als bezahlter Dienstleister, sondern hauptsächlich als individueller Schöpfer definiert – hat sich in der Open Access-Gemeinschaft weitgehend herumgesprochen. Beim buchfixierten Börsenverein offensichtlich nur bedingt. Immerhin spricht man relativierend von “fehlgeleitete[n] Open Access-Modelle[n]” (sh. oben). Es gibt also wohl auch richtige. Immerhin ein möglicher Silberstreif am Tellerrand.

Den Volltext der Erklärung gibt es im Börsenblatt: “Keine Zukunft ohne Rechtssicherheit”

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http://weblog.ib.hu-berlin.de/?feed=rss2&p=7181 6
O loi loi: der Piratenschutz Frankreichs ist auf Grund gelaufen http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7130/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7130/index.html#comments Thu, 11 Jun 2009 12:46:55 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7130 The highest constitutional body in France on Wednesday defanged the government’s plan to cut off the Internet connections of digital pirates, saying the authorities had no right to do so without obtaining court approval. - meldet die New York Times. Das Loi Hadopi, mit dem die französische Regierung Raubkopierern den Netzzugang sperren wollte, ist also [...]]]>

The highest constitutional body in France on Wednesday defanged the government’s plan to cut off the Internet connections of digital pirates, saying the authorities had no right to do so without obtaining court approval.

- meldet die New York Times. Das Loi Hadopi, mit dem die französische Regierung Raubkopierern den Netzzugang sperren wollte, ist also nicht nur nach Einschätzung des Conseil constitutionnel – dem französischen Verfassungsgericht – nicht verfassungskonform. Die Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier. Christine Albanel, Ministerin für Kultur und Kommunikation, sagte, dass die Hadopi-Warnbriefe dennoch wie geplant verschickt werden. Nur auf die Abtrennung vom Netz wird verzichtet. Die Botschaft ist dann wohl “Wir wissen genau, was Du machst.” und ist eigentlich schon erschreckend genug. Allerdings wohl rechtmäßig.

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http://weblog.ib.hu-berlin.de/?feed=rss2&p=7130 1
Meine Presse! Hamburg bekommt jetzt auch seine Urheberrechtserklärung http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7087/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=7087/index.html#comments Mon, 08 Jun 2009 18:07:02 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7087 Wenn es ums Urheberrecht im Internet geht, herrscht momentan große Appell- und Erklärungsfreude. Heute frisch vermeldet ist die “Hamburger Erklärung”, die nach der Hansestadt heißt, weil sie dort und von dort ansässigen Verlagen (Axel Springer AG („BILD“, WELT ONLINE), Bauer, Ganske, Gruner + Jahr, dem Spiegel-Verlag sowie dem Zeit-Verlag) unterzeichnet wurde. Gefordert wird diesmal eine [...]]]>

Wenn es ums Urheberrecht im Internet geht, herrscht momentan große Appell- und Erklärungsfreude. Heute frisch vermeldet ist die “Hamburger Erklärung”, die nach der Hansestadt heißt, weil sie dort und von dort ansässigen Verlagen (Axel Springer AG („BILD“, WELT ONLINE), Bauer, Ganske, Gruner + Jahr, dem Spiegel-Verlag sowie dem Zeit-Verlag) unterzeichnet wurde. Gefordert wird diesmal eine Leistungsschutzrecht für die Verlage, die nach den Worten des Axel Springer-CEOs Mathias Döpfner im Raubritter- und Schurkennetz (meine Überspitzung) WWW permanent bedroht sind:

Der massive Rechtsbruch, der derzeit täglich im Internet stattfindet, müsse systematisch verfolgt werden. Döpfner forderte dazu auch einen besseren technischen Schutz digitaler Inhalte: „Was es dazu braucht, ist ein sicheres Wasserzeichen, das dem Netzbetreiber unmissverständlich und elektronisch leicht lesbar anzeigt: Halt, Stopp, das hier ist Hehlerware.“ Der Springer-Chef weiter: „Unser Ziel muss es sein, die Hauptstraßen des Internets frei von Piraten zu halten.”

Warum eigentlich nicht von Wegelagerern, Schlagetots, Tunichtguts und Fürchtenixen reden? Die bildhafte Sprache jedenfalls lässt sich hier exzellent ausspielen. Warum aber sollte jemand einen WELT-, BILD- oder ZEIT-Artikel verhehlen wollen? Und wieviel Erfolg hat er damit? Der Internetnutzer surft in den Hamburger Augen also im virtuellen Golf von Aden, wo die Suchmaschinen und Aggregatoren auf ihren leichten Schaluppen die Informationstanker andauernd entern, ihrer Ladung berauben und die Inhalte der Tagespresse ins digitale Somali-Land entführen, bis der Journalismus ausgetrocknet ist bzw. die Klicks auf die “Sorgenfrei von Anfang an!”-Anzeigen am Artikelrand unterbleiben. Daher auch der Wunsch nach einem Wasserzeichen. Komisch ist, dass man dennoch permanent und mehr denn je auch die Webpräsenzen der Zeitungen klickt und doch noch soviel mehr oder weniger Qualitätsjournalismus findet.
Es ist durchaus zutreffend, dass das jetzige Urheberrecht nicht unbedingt zu digitalen Informationsumgebungen passt. Dass aber die Lösung in einem derart undifferenzierten und anachronistischen Hamburger Wirbelsturm im Wasserglas zu finden ist, muss jeder, der sich ein bisschen mit der Sache auskennt, bezweifeln.

Mehr zum Thema gibt es in der WELT (gefunden über Google News):  Verlage fordern Leistungsschutz für die Presse (bzw. in leichter Variation bei Bild.de: Keine rechtsfreien Zonen im Internet!, in der ZEIT: Verlage kämpfen gegen rechtsfreie Räume)

Nachtrag: Wie horizont.net soeben meldet, kündigt Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust an: “”Es bleibt nicht nur bei Worten, es werden Taten folgen” …

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http://weblog.ib.hu-berlin.de/?feed=rss2&p=7087 8
Den Stick kannst Du vergessen: das Darmstadt-Urteil ist da. http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6969/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6969/index.html#comments Thu, 14 May 2009 17:09:41 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6969 So, jetzt wissen wir’s (für’s erste): Bibliotheken dürfen urheberrechtlich geschützte Bücher, die sie digitalisiert haben, ihren Nutzern nur an speziellen Leseterminals zugänglich machen. Mit dieser am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main wird den Bibliotheken untersagt, ihren Nutzern die Gelegenheit zur digitalen Vervielfältigung der eingescannten Bücher zu geben. Frisch über ddp/Yahoo: Bibliotheken dürfen [...]]]>

So, jetzt wissen wir’s (für’s erste):

Bibliotheken dürfen urheberrechtlich geschützte Bücher, die sie digitalisiert haben, ihren Nutzern nur an speziellen Leseterminals zugänglich machen. Mit dieser am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main wird den Bibliotheken untersagt, ihren Nutzern die Gelegenheit zur digitalen Vervielfältigung der eingescannten Bücher zu geben.

Frisch über ddp/Yahoo: Bibliotheken dürfen digitalisierte Bücher nicht an Nutzer weitergeben

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat zeitnah den Kommentar zum Urteil und sieht mit einer gewissen Erleichterung (“Studieren geht über Kopieren”) die Studierenden vor der Versuchung, in die sie die Bibliotheken führen wollten, geschützt:

Für die Studenten heißt es, dass sie – sofern sie die 22 Euro für Historiker Schulzes Werk auszugeben scheuen – tatsächlich in der Bibliothek lesen müssen und der Verführung, erst einmal zu kopieren, um später weiterzusehen, weniger ausgesetzt sind.

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Über “Piraten”: Warum Verlage mit den E-Books Sorgen haben. http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6957/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6957/index.html#comments Tue, 12 May 2009 19:54:11 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6957 Until recently, publishers believed books were relatively safe from piracy because it was so labor-intensive to scan each page to convert a book to a digital file. What’s more, reading books on the computer was relatively unappealing compared with a printed version. Now, with publishers producing more digital editions, it is potentially easier for hackers [...]]]>

Until recently, publishers believed books were relatively safe from piracy because it was so labor-intensive to scan each page to convert a book to a digital file. What’s more, reading books on the computer was relatively unappealing compared with a printed version.

Now, with publishers producing more digital editions, it is potentially easier for hackers to copy files. And the growing popularity of electronic reading devices like the Kindle from Amazon or the Reader from Sony make it easier to read in digital form. Many of the unauthorized editions are uploaded as PDFs, which can be easily e-mailed to a Kindle or the Sony device.

In der New York Times liest man heute von einem wachsenden Interesse am Herauf- und Herunterladen von digitalen Buchinhalten, die vor allem eine Ursache haben: die Verfügbarkeit digitaler Ausgaben. Sicherlich spielen die E-Book-Lesegeräte eine Rolle. Sie sind aber nicht zwangsläufig das Ausgabegerät. Vielmehr ist jeder Computer, auf dem man PDF-Dateien ansehen kann, zur Wiedergabe von elektronischen Büchern geeignet. Vielleicht haben die Verlage wirklich den Fehler gemacht und den Kopierschutz “Print only” in Erwartung der Eroberung des digitalen Buchmarktes zu früh aufgegeben. Der Musikindustrie ist bekanntlich das Unglück passiert, mit der Einführung der CD als Format gleichzeitig die Digitalisierung ihre Inhalte vorweggenommen zu haben, was dann mit den CD-ROM-Laufwerken, dem Internet und schließlich der Erfindung des mp3-Standards überraschende Folgewirkungen hatte.

Analog dazu erweisen sich der Flachbettscanner als Einlesevorrichtung, der Bildschirm als Wiedergabegerät und der Drucker als Kopierwerkzeug für Buchinhalte bis heute als für das Raubkopieren denkbar umständlich. Ein im Standardformat PDF als Bild erfassten Text präsentiert sich obendrein aufgrund der Dateigröße in Relation zur Rezpetionsfreude im Normalfall als unattraktiv und recht sperrig für ein Filesharing im größeren Umfang. Dadurch, dass man sich jetzt mit den populärsten Titeln auf den E-Book-Markt wirft, schafft man hier verlagsseitig ungünstigerweise Abhilfe. Das relativiert den dabei vollzogenen Rechtsverstoß beim Raubkopieren natürlich in keiner Weise. Es vernachlässigt aber die Rahmenbedingungen in unglaublichem Umfang.

Es ist fast, als zöge man sechsspurige Autobahnen staufrei bis zum letzten Horizont durchs Land und gäbe zugleich jungen Männern der testosteronstarken Jahrgänge Sportwagen, um ihnen dann mit Tempo 30 und der Hoffnung, sie würden sich daran halten, entgegenzutreten. Da diese aber die Neigung haben, eine solche symbolische (und willkürliche) Begrenzung im Rausch des Fahrvergnügens zu ignorieren (Motto: “Ein Stoppschild bremst mich nicht.”), baut man alle paar Meter Bremshindernisse auf die schnurgerade Fahrbahn, legt die 911er höher und drosselt die Motorleistung. Und überwacht das alles auch noch mit Radar. Die Maut will man dennoch. Es wäre nicht ganz unerwartet, wenn sich die Burschen dann doch lieber wieder zum Fahrradrennen auf dem staubigen Feldweg sammeln. Ohne Helm. Der Unterschied zum Internet ist klar: Da teert dann sofort jemand eine Parallelrennstrecke, legt die Autos verbotenerweise wieder tiefer und entdrosselt die Maschine. Denn den Spaß, der als so verlockend ausgegeben wurde, lässt man sich nicht nehmen.

Vergleich beseite: Es gibt keine sinnvolle technische Lösung, digitale Inhalte vor einer qualitätsverlustfreien Vervielfältigung zu schützen und sie dennoch nutzbar und damit verkaufbar zu halten. Das weiß auch der Random House-Eigner Bertelsmann und zwar besonders, weil er im Musikgeschäft schon gehörig Erfahrungen sammeln durfte. Das Versagen des Digital Rights Management im Musikbereich hätte eigentlich Hinweis genug sein können, dass man Geschäftsmodelle der Analogwelt nicht ins Digitale übernehmen kann, sondern neue Ideen notwendig sind. Die Verlage tun es – wenn auch vergleichsweise zögerlich – trotzdem.

Man  hätte sich aber auch Zeit zum Überlegen lassen können, denn abgesehen vom Kindle-Entwickler und -Anbieter Amazon war die Etablierung von E-Book-Readern für die meisten Akteure von nachgeordneter Relevanz. Der, der die Innovation wagt, wagt natürlich viel, aber er muss nicht unbedingt gewinnen. Die Vorstellung, lieber  jetzt und hier mit einer neuen Generation von E-Book-Technologie auch einen neuen Markt zu erschließen als den Zug möglicherweise abfahren zu sehen und nicht aufgesprungen zu sein, hat wohl das Gefahren- und Kostenbewusstsein etwas eingetrübt. Der Leser (also der Kunde), bleibt das unbekannte Wesen.

Wie wenig überhaupt erst verstanden ist, wie der Einfluss der Digitalität auf das Verhalten der Menschen wirkt und zurück, zeigt Frankreichs aktueller Versuch namens “Loi Hadopi”, Raubkopien durch die Abkopplung von Nutzern vom Netz verhindern zu wollen. Der so grammatikalisch fragwürdige wie naheliegende Kalauer “Dreimal darfst Du Piraten! (mehr hier)” ist bedauerlicherweise nicht tiefer anzusiedeln, als in diesem Kontext von einem “Genozid an der Kultur” zu sprechen, wie es laut heutiger FAZ-Ausgabe ein Befürworter des Hadopi tut. Ein Génocide culturel setzt, so kann man leicht im Internet nachlesen, laut Definition bestimmten Gründe vorausaus, die politisch, militärisch, religiös, ideologisch oder ethnisch motiviert sind. Das Raubkopieren für einen subjektiv preisgünstigen Kulturgenuß – alles andere führt für die Kulturvermarkter ohnehin zu keinem Verlust, denn wer nicht genießen will, würde auch nicht kaufen – fällt also nicht darunter. Vielleicht gibt es ein paar Wahnwitzige, die nur Musik aus dem Rechtepool von Universal Music filesharen, um das Unternehmen gezielt zu zerstören. Das ist aber a) höchst unwahrscheinlich und b) nicht sonderlich erfolgversprechend. Der französische Vorstoß (besser:Rückstoß) wirkt jedenfalls genauso anachronistisch und am Thema vorbei, wie Stephen Kings herablassende Einschätzung seiner illegalen Leser im Artikel der New York Times:

“The question is, how much time and energy do I want to spend chasing these guys,” Stephen King wrote in an e-mail message. “And to what end? My sense is that most of them live in basements floored with carpeting remnants, living on Funions and discount beer.”

Es ist erstaunlich, wie sich ein Schriftsteller sein Publikum vorstellt. Sollte es aber gar nicht sein Publikum, sondern nur eine Nerd-Kohorte, die Bücher des Sammelns und Tauschens willens auf ihren Kellersevern lagert, dann erscheint wenig wahrscheinlich, dass dieses Publikum einen Titel tatsächlich kaufen würde. Der wirkliche Schaden dürfte also auch hier eher gering sein.

Dass die “most frequently uploaded books” gleichzeitig auch die ” huge best sellers” darstellern, verweist dagegen auf eine gewisse Parallelität der Nutzung. Sie verkaufen sich immerhin doch. Vielleicht hat der Schriftsteller Cory Doctorow, der für seine Bücher eine Art Open Access-Verfahren praktiziert, das Web besser verstanden, als nicht wenige der zumeist sehr aggressiv pessimistischen Experten aus den in puncto Geschäftsmodell oft nicht sonderlich kreativen Kreativindustrien, die ihre Kunden potentiell kriminalisieren und dennoch natürlich mit ihnen ins Geschäft kommen wollen. Cory Doctorow stellt seine Titel, z.B. sein Buch Little Brother (“seven weeks on the New York Times children’s chapter books best-seller list “), frei zum Download in einer Vielzahl von Formaten zur Verfügung und glaubt fest daran, dass sich auf diesem Weg eine neues Publikum erschließen lässt. Das scheint dann wenigstens in diesem Fall in der Tat auch gern zur Druckausgabe zu greifen:

“I really feel like my problem isn’t piracy,” Mr. Doctorow said. “It’s obscurity.”

“Nicht sichtbar” zu sein steht in der Webgesellschaft vor “nicht verkaufen”. Die Leitwährung dort heißt nämlich: Aufmerksamkeit.

Den Artikel der New York Times gibt es hier: Print Books Are Target of Pirates on the Web. (Die Überschrift ist natürlich nicht ganz korrekt: Es gibt keine gedruckten Bücher im Web zu entern.)

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Ein Solitär und die Debatte ums Urheberrecht, drei aktuelle Texte zum Thema http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6931/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6931/index.html#comments Mon, 11 May 2009 09:36:50 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6931 Reuß hat zuletzt mit seinem „Heidelberger Appell“ zur Verteidigung der wissenschaftlichen Publikationsfreiheit enorme Unterstützung erfahren; auf der Berliner Tagung freilich blieb er ein Fremdkörper. Wissenschaft als das schöpferische Treiben genialer Individuen auf der unbeirrten Suche nach Wahrheit – das kann weder für den Wissensbetrieb als exemplarisch gelten, noch taugt es als Paradigma für ein Urheberrecht, [...]]]>

Reuß hat zuletzt mit seinem „Heidelberger Appell“ zur Verteidigung der wissenschaftlichen Publikationsfreiheit enorme Unterstützung erfahren; auf der Berliner Tagung freilich blieb er ein Fremdkörper. Wissenschaft als das schöpferische Treiben genialer Individuen auf der unbeirrten Suche nach Wahrheit – das kann weder für den Wissensbetrieb als exemplarisch gelten, noch taugt es als Paradigma für ein Urheberrecht, das von Filmen über Unterhaltungsmusik und Literatur bis hin zu naturwissenschaftlichen Spezialaufsätzen sämtliche Erzeugnisse geistiger Schaffenskraft mit einem einheitlichen Schutz vor fremder Einwirkung versieht.

Der Rechtswissenschaftler Benjamin Lahusen hat für die heutige Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die letzte Woche im Bundesjustizministerium stattfindende Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts zusammengefasst. Der Text macht u.a. deutlich, dass der Heidelberger Appell vermutlich im großen Zusammenhang mehr eine Zünderfunktion besitzt, also als Aufhänger dient, um das Thema auf eine übergreifende Agenda zu setzen. Roland Reuß als die maßgebliche Triebkaft hinter diesem scheint jedenfalls bei der Diskussion keine allzu glückliche Figur abgegeben zu haben und es ist anzunehmen, dass andere Akteure auch aus den Geisteswissenschaften demnächst die Debatte bestimmen.

Nach seinem Interview in der Süddeutschen Zeitung am 29. April tritt beispielsweise der Kunsthistoriker Hubertus Kohle heute bei Telepolis in Erscheinung, um die Thesen die er im Gespräch anriss, etwas weiter auszuformulieren: Open Access und die Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens. Unter anderem weist er darauf hin, dass die wissenschaftlichen Verlage, die ohnehin einen großen Teil der Auflage nur eingeschränkt über den Verkauf der Bücher und oft über den  “Druckkostenzuschuss, der vom Autor erbracht wird bzw. von privaten oder öffentlichen Institutionen” (re)finanzieren, auch für Open Access-Publikationen eine Rolle spielen können:

Denn ein Text im Internet ist genauso redaktionsbedürftig wie einer im Druck.

Der Wissenschaftsverlag agiert dann nicht mehr auf einen Buchmarkt bezogen, sondern als Redaktionsdienstleister für die Wissenschaft. Dieses Standbein sollten die Betroffenen tatsächlich einmal ins Auge fassen, denn die Idee eines professionellen Lektorats und Redigierens für solche Wissenschaftspublikationen ist viel zu gut, als dass sich darauf nicht auch dritte Anbieter breit etablieren könnten. Ein Text im Internet sollte die gleiche Güte aufweisen, wie ein gedruckter, denn eine Druckausgabe könnte durchaus als Print-on-Demand-Variante auch perspektivisch eine Rolle spielen.

Für Berufsschriftsteller, diejenigen, die sich also nicht über ihre Bezüge als Wissenschaftler finanzieren, sondern die von ihrer Textproduktion in den Mund leben müssen, liegen die Dinge anders, wie sich in einem Artikel der Schriftstellerin Cora Stephan nachlesen lässt. Wie man hier mit digitalen Texten geschäftsmäßig so umgeht, ist noch völlig unklar. Gerade die Preisdiskussion um das E-Book wirft neue Fragen auf:

Zehn Prozent von einem Hardcover zum Ladenpreis von 19.90 machen knapp 2 Euro für den Autor, der davon schon ordentlich verkaufen müßte, um mit vielen Lesungen und einer Taschenbuchausgabe halbwegs auf seine Kosten zu kommen. Je billiger ein Buch als E-Book wird, desto weniger sind 10 %. Dafür kann sich niemand einen gutgearbeiteten Roman aus den Fingern saugen. Also höhere Prozente – und warum nicht, denkt der Autor, werden die Kosten für Buchdruck und Vertrieb nicht billiger bzw. fallen ganz weg? Und was ist mit den oft über 40 %, die der Buchhandel kassiert, der doch mit dem E-Buch gar nicht mehr handelt?

Vermutlich ist hier die Musikindustrie längerfristig tatsächlich Vorbild, denn allein von den Tonträger- bzw. Dateiverkäufen wird auch dort wohl kaum noch jemand reich. Dafür bewegen sich die Tickets für Konzertbesuche bei den Größen der Populärmusik gern mal im dreistelligen Bereich. Die Zukunft liegt wohl in einer Mischfinanzierung, bei der für Schriftsteller eine öffentliche Zusatzfinanzierung in stärkeren Maße, als dies mitunter bereits jetzt über Preisgelder u.ä. geschieht, relevant werden könnte – mit allen damit verbundenen Problemen. Bisher scheint der Buchmarkt aber strukturell  vergleichsweise noch weitgehend stabil zu sein. Das bietet die Möglichkeit, sich eher in Ruhe sinnvolle Geschäftsmodelle zu überlegen und auch öffentlich auszuhandeln, die digitale Nutzungsformen mit einschließen. Was aktuell bei den E-Books geschieht, ist ein solches Ausprobieren und man sollte es auch als ein solches ansehen. In die rechte Perspektive gerückt, sind die Unternehmungen selbst Amazons keinesfalls ein alternativloses Muster.

Festzustellen ist generell, dass der Markt für Publikationen für die wissenschaftliche Kommunikation und der für den Sortimentsbuchhandel sehr unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Dies wird bei Netzpublikationen kaum anders sein. Insofern war das eigentlich bedenkliche Element des Heidelberger Appells, dass er beide Facetten vermengte. Darüber hinaus kann man diskutieren, ob das Urheberrecht womöglich diesen Aspekt ebenfalls nicht genügend würdigt und eigentlich differenzierter gearbeitet sein müsste. Zu klären ist sicherlich die Frage, wie man mit Publikationen umgeht, die irgendwo zwischen beiden Polen anzusiedeln sind. Dies betrifft hauptsächlich Lehrbücher, aber z.T. auch Monographien an sich. Mittwoch geht es vor dem Landgericht Frankfurt/Main um die Sache Eugen Ulmer KG gegen die TU Darmstadt und dann wird ein neuer Argumentationsbaustein in die Debatte kommen, die momentan wenigstens hinsichtlich der Intensität viel versprechend läuft.

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Die seltsame Kraft: James Boyles Public Domain rezensiert in der ZEIT http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6754/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6754/index.html#comments Fri, 27 Mar 2009 14:41:52 +0000 Ben http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6754 Na das passt ja: Richter, Politiker und Lobbyisten sähen im Netz aber eine seltsame Kraft, die es allen Menschen erlaube, zu Dieben zu werden. Die Vorteile und Chancen würden ignoriert oder unterschätzt. Stattdessen orientierte man sich an den Warnungen eines Industriezweigs, der bereits im Fernseher und Videorekorder die Apokalypse nahen sah. In der ZEIT wird [...]]]>

Na das passt ja:

Richter, Politiker und Lobbyisten sähen im Netz aber eine seltsame Kraft, die es allen Menschen erlaube, zu Dieben zu werden. Die Vorteile und Chancen würden ignoriert oder unterschätzt. Stattdessen orientierte man sich an den Warnungen eines Industriezweigs, der bereits im Fernseher und Videorekorder die Apokalypse nahen sah.

In der ZEIT wird heute James Boyles “The Public Domain” rezensiert und man kann ruhig mal hineinlesen:  Schöner Leben ohne Copyrights.

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Aufbau einer Informationsinfrastruktur zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6606/index.html http://weblog.ib.hu-berlin.de/p=6606/index.html#comments Mon, 23 Feb 2009 10:51:25 +0000 Michael Seadle http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6606 Die DFG hat dieses Projekt “in vollem Umfang” angenommen und finanziert. Rainer Kuhlen und ich sind die Projektleiter. Update: Zusammenfassung Zur Unterstützung der wissenschaftlichen Gemeinschaften in Deutschland soll eine Informationsinfrastruktur zum urheberrechtlichen Wissen für Bildung und Wissenschaft (urhWiss) aufgebaut werden. Sie soll den in Bildung und Wissenschaft als Produzenten und Nutzern von Wissen Arbeitenden bzw. [...]]]>

Die DFG hat dieses Projekt “in vollem Umfang” angenommen und finanziert. Rainer Kuhlen und ich sind die Projektleiter.

Update: Zusammenfassung

Zur Unterstützung der wissenschaftlichen Gemeinschaften in Deutschland soll eine Informationsinfrastruktur zum urheberrechtlichen Wissen für Bildung und Wissenschaft (urhWiss) aufgebaut werden. Sie soll den in Bildung und Wissenschaft als Produzenten und Nutzern von Wissen Arbeitenden bzw. den ihnen zugeordneten Organisationen umfassende Informationen zu den urheberrechtlichen Problemen beim Umgang mit Wissen und Informationen aufbereiten und bereitstellen. urhWiss wird sich entsprechend getroffener Vereinbarungen mit anderen einschlägigen Initiativen und Projekten, z.B. aus dem Open-Access-Umfeld, und mit wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Experten aus dem Urheberrechtsumfeld vernetzen. urhWiss selber soll aus mehreren Komponenten bestehen: Urheberrechtliches Web-Portal für Bildung und Wissenschaft, semantisch organisierter Dokumentserver, virtuelles hypertextuelles Netzwerk zu Ressourcen bestehender urheberrechtsrelevanter Organisationen, Netzwerk von Urheberrechtsexperten, FAQ zu Themen des für Bildung und Wissenschaft einschlägigen Urheberrechts, Autorenwerkzeug zum Einbringen und Verknüpfen zentraler Argumente, kommunikative/soziale Dienste zum kollaborativen Arbeiten der beteiligten Akteure. Im Vorhaben sollen Modelle für die Finanzierung der Informationsinfrastruktur nach Ablauf der Förderung erarbeitet und Netzwerke zu potenziellen finanziellen Unterstützern aufgebaut werden.

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