Open Access:Das Adenauer-Staatsfernsehen der Wissenschaft? In der FAZ geht’s ums Recht.

Morgen früh erwartet alle Beobachter der Debatte um den Heidelberger Appell und Open Access in der Rubrik “Forschung und Lehre” der Mittwochsausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine kleine Überraschung. Denn jetzt wird die Argumentation juristisch. Der Münchener Arbeitsrechtler Volker Rieble hat sich dem Komplex angenommen, ihn u.a. verfassungsrechtlich durchleuchtet und kommt zu der Einsicht:

“Man kann also Roland Reuß und seinem „Heidelberger Appell“ zweifach zustimmen: Der einzelne Wissenschaftler darf nicht einmal „sanft“ an der freien Wahl des Veröffentlichungsmediums für seine Erkenntnisse gehindert werden. Universitäten und Großforschungseinrichtungen haben keine wissenschaftspublizistische Funktion. Wissenschafts- und Pressefreiheit setzen auf freie Autoren und freie Verleger. Das Kosten- und das Sparinteresse des Wissenschaftsverbrauchers rechtfertigt keine Freiheitsbeschränkung.”

Das Argument lautet also, dass es Universitäten “mithin verboten” ist, wissenschaftspublizistisch tätig zu werden. Das bedeutet also, dass Wissenschaftsverlage und von Universitäten publizierte Zeitschriften und erst recht die Repositorien, sofern sie als Veröffentlichungsplattformen gehandhabt werden, nicht nur eine unliebsame Konkurrenz für kommerzielle Verleger darstellen, sondern obendrein gesetzwidrig handeln. Ob dem tatsächlich so ist, liegt zu beurteilen fern meiner juristischen Kompetenz. Ich muss mich zunächst an das halten, was die Zeitung auf und zwischen den Zeilen schreibt. Und so sehe ich: Die Volte, die hier geschlagen wird, ist grandios, denn solch einen argumentativen Angriff aus der schon aufgeschlagenen Deckung hat die Open-Access-Bewegung sicher nicht erwartet. Wie plump dagegen das selbstgerechte Nachtreten Michael Hanfelds, der dem eingestellten Blog medienlese heute im FAZ-Feuilleton auf Schulhofniveau die Nase drehte. Qualitätsjournalismus fast wie beim ARD-Brennpunkt.

Hier sieht man im freien Publizieren, sofern es eine staatliche Forschungseinrichtung subventioniert, einen Anschlag auf die “staatsfreie Meinungsbildung”. Man darf gespannt sein, wann das Bundesverfassungsgericht Open Access-Publikationen über Hochschulserver untersagt. Was bei Publikationen über Hochschulen für Rieble in der Zuspitzung folgt, ist ein Monopol, das geradewegs in die Zensur führt (z.B. “durch Political Correctness”). In gewisser Weise wird hier der Publikationszwang auf OA-Servern, der der Bewegung unterstellt wird, geradezu gewendet. Aber eigentlich möchte auch Rieble Universitätsserver nicht verbieten. Vielmehr sieht er deren Aufgabe eindeutig, wenn auch nicht juristisch, definiert:

“Auch ein eigener (elektronischer) Universitätsverlag für eigene Schriften wie Dissertationen, Habilitationen ist denkbar. Traditionelle Nutzer sind froh, wenn schlechte Dissertationen auf Servern verschimmeln.”

Angriff sei die beste Verteidigung sagt man, und dieser kleine Baustein könnte sich bald in einer weitaus größeren Mauer wiederfinden. Im Anreißer zum Artikel liest man noch “Open Access? Ja, gerne, aber ohne Zwang.” Im Text findet man kein gerne mehr.

Aber noch eine messerscharfe Analyse dessen, was Bibliotheken sind und was ihnen droht:

“Klar ist zunächst eines: Aus der Bibliotheksfunktion lassen sich keine Publikationsrechte ableiten. Eine Bibliothek produziert nicht; sie hat nur Hilfsfunktion. Digitalisierung wird Bibliothekare verdrängen.”

Ob dieser letzte Satz womöglich noch eine verstärkte Aufforderung an die Bibliothekare zum Maschinenstürmen ist? Da hat er die Rechnung ohne die Etatkalkulation gemacht, die jedem Bibliothekar täglich zeigt, dass, wer Monographien kaufen möchte, an Elsevier-Zeitschriften sparen muss. Beziehungsweise umgekehrt. Die Front, die hier aufgezogen wird, verläuft sich hoffentlich im Magazin.

Quelle: Rieble, Volker: Forscher sind nicht normale Angestellte. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 29.04.2009 Seite N5

7 Responses to “Open Access:Das Adenauer-Staatsfernsehen der Wissenschaft? In der FAZ geht’s ums Recht.”


  1. Der Artikel findet sich auch in der Online-Ausgabe: http://tinyurl.com/dl5zs6

  2. Besten Dank. Bei Archivalia gibt es einen weiteren Kommentar zum Artikel: Juristische Unterstützung für den Heidelberger Appell.

  3. Ich bin sehr erstaunt ob der Dümmlichkeit vieler Argumente!
    Warum schreit die Bibliothekswelt nicht auf wenn ihr eigene Mitarbeiter (ich werfe mal einen Fachreferenten aus Konstanz in die Waagschale) in den Rücken fallen aus lauter Verlagslobbyismus?
    Da versucht sich die Verlagswelt mit der Enteignung des geistigen Eigentums in die zukünftigen Jahre zu retten und keiner sagt was. Der Protest versteckt sich fröhlich auf dem Steckenpferd Bibliotheksblogs. Meine Güte – bewegt euch alle mal!

  4. Jawoll, Bewegung ist angesagt. Wir dürfen uns nicht nur auf die Blogs beschränken.

  1. [...] ein Geldgeber Auflagen für die Mittelverwendung formuliert”, kann er sich ja mal mit Volker Rieble [...]

  2. [...] nicht eine uneingeschränkte Publikationsfreiheit bedeutet. Das mag Volker Rieble (vgl. hier) ganz anders sehen, aber zu bedenken ist allemal – und besonders auch im Vergleich zu anderen [...]

  3. [...] Betroffen sind konkret sicher vorrangig Patente und weniger Texte für den Wissenschaftsdiskurs. Aber sie sind es nun mal nicht nur, wenn man z. B. an den Beitrag Volker Riebles in der FAZ vom 29.04.2009 denkt (vgl. hier). [...]

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